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Grundsicherung: Nigerianisches Paar muss 33.000 Euro an Bremen zurückzahlen


Zu Unrecht Grundsicherung bezogen
Nigerianisches Paar muss 33.000 Euro Sozialleistungen zurückzahlen

Von t-online, mkr

20.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Ein Sozialgesetzbuch und verschiedene Antragsformulare (Symbolbild): Die Angeklagten hatten jahrelang Hartz IV in Bremen bezogen, obwohl sie nicht in Deutschland lebten.Vergrößern des BildesEin Sozialgesetzbuch und verschiedene Antragsformulare (Symbolbild): Die Angeklagten hatten jahrelang Hartz IV in Bremen bezogen, obwohl sie nicht in Deutschland lebten. (Quelle: Andreas Franke/imago-images-bilder)
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Ein Ehepaar muss der Stadt Bremen Sozialleistungen in fünfstelliger Höhe erstatten. Das LSG wies ihre Klage gegen die Rückzahlungsforderung ab.

Ein Ehepaar aus Nigeria wurde vom Landessozialgericht (LSG) der Länder Niedersachsen und Bremen dazu verurteilt, rund 33.000 Euro an die Stadt Bremen zurückzuzahlen. Das Gericht in Celle sah es als erwiesen an, dass der Mann und die Frau zu Unrecht Grundsicherungsleistungen bezogen hatte, während es sich im Ausland aufhielt. Eine Klage des Paares gegen diese Forderung wurde hingegen abgewiesen.

Laut LSG hatte das Paar seit 2014 Leistungen vom Jobcenter Bremen bezogen, die als Grundsicherung oder auch als Hartz IV bekannt sind. Im Jahr 2018 wurden bei einer Kontrolle der Bundespolizei am Bremer Flughafen Stempel in den Pässen des Paares entdeckt, die auf einen mehrjährigen Aufenthalt im Ausland hindeuteten. Daraufhin stellte das Jobcenter die Leistungen ein und forderte eine Rückzahlung: Das Paar sei ohne Genehmigung im Ausland gewesen und habe somit nicht für Arbeitsvermittlungsmaßnahmen zur Verfügung gestanden.

Nigerianische Eheleute gingen in Deutschland keiner Arbeit nach

Die beiden bestritten einen Auslandsaufenthalt und reichten selbst Klage ein – deshalb kam es zum Prozess. Nach einer "umfassenden Beweisaufnahme" bestätigte das Gericht mit Urteil vom 24. Januar die Rechtsauffassung des Jobcenters: Es lägen "keine belastbaren Nachweise" für einen Aufenthalt der Kläger in Deutschland vor. Das Gericht erklärte, dass in einem solchen Fall die Beweispflicht bei den Beziehern der staatlichen Leistungen liege und nicht beim Jobcenter.

Weitere Untersuchungen ergaben zudem, dass das Paar die vom Jobcenter finanzierte Wohnung in Bremen offensichtlich nicht bewohnte. Der Mann war im Besitz eines Mitarbeiterausweises einer nigerianischen Transportfirma. Die Frau hatte eine Zulassung als Rechtsanwältin in Nigeria. In Deutschland gingen sie keiner Arbeit nach, auch die Kinder hätten hierzulande keine Schule besucht.

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