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Bremen: Clanchef bekommt Recht – Abschiebung von Ibrahim Miri rechtswidrig


Er will zurück nach Deutschland
Abschiebung von Clanchef Ibrahim Miri war rechtswidrig

Von dpa
Aktualisiert am 12.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Die Abschiebung des Clan-Chefs Ibrahim Miri war rechstwidrig.Vergrößern des BildesDie Abschiebung des Clan-Chefs Ibrahim Miri war rechstwidrig. (Quelle: Carmen Jaspersen/dpa)
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Im Strafregister des Clanchefs Ibrahim Miri reihen sich seine zahlreichen Verbrechen aneinander. 19 Mal wurde er in Deutschland verurteilt, bevor er abgeschoben wurde. Doch das war offenbar rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht Bremen befasst sich in einer mündlichen Verhandlung mit vier Klagen des im November 2019 in den Libanon abgeschobenen Clanchefs Ibrahim Miri. Alle zielen auf eine legale Rückkehr- beziehungsweise Einreisemöglichkeit nach Deutschland ab, wo seine Familie lebt, darunter seine beiden minderjährigen Kinder. Nun hat es eine erste Entscheidung gegeben.

Die beiden Abschiebungen des Clanchefs Miri im Juli und im November 2019 aus Deutschland in den Libanon waren demnach rechtswidrig. Das entschied am Montag das Bremer Verwaltungsgericht, das damit einer Klage des in Beirut lebenden Miri folgte.

Dennoch dürfe der Kläger nicht nach Deutschland einreisen, weil zugleich ein entsprechendes Einreise- und Aufenthaltsverbot von insgesamt sieben Jahren rechtmäßig sei. Die Kammer halte Miri immer noch für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Illegale Einreise nach Deutschland

Miri wollte laut Gericht erreichen, dass er das Bundesgebiet betreten darf, um seine Kinder, seine Lebensgefährtin und seine Mutter zu besuchen. Miri war in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt worden, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels.

Zunächst wurde er im Juli 2019 abgeschoben und im November 2019 nach einer illegalen Rückkehr dann erneut. Ein Asylantrag wurde abgelehnt. Ausreisepflichtig war Miri vor seiner Abschiebung bereits seit vielen Jahren. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte 2019 betont, dass der damals 46-Jährige nicht gut beraten sei, erneut eine illegale Wiedereinreise in die Bundesrepublik zu versuchen, denn drauf stehe für Wiederholungstäter ein Strafmaß von mehreren Jahren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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