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Bremen: Mann muss Fingerabdrücke abgeben – 90 Tage in Haft


Nach drei Jahren Flucht
Mann muss Fingerabdrücke abgeben – 90 Tage in Haft

Von t-online
30.07.2025 - 19:33 UhrLesedauer: 1 Min.
Der Bremer Hauptbahnhof (Symbolfoto): Hier wurde ein Mann kontrolliert, der sich zunächst nicht ausweisen konnte.Vergrößern des Bildes
Der Bremer Hauptbahnhof (Symbolfoto): Hier wurde ein Mann kontrolliert, der sich zunächst nicht ausweisen konnte. (Quelle: IMAGO/Werner Lerooy/imago)
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Eine Routinekontrolle am Hauptbahnhof wurde für einen 35-jährigen Inder zum Verhängnis: Der Mann landete nach über drei Jahren auf der Flucht hinter Gittern.

Bundespolizisten haben am Dienstagnachmittag mehrere Personen im Bremer Hauptbahnhof kontrolliert. Einer der Kontrollierten machte die Beamten jedoch stutzig: Der Mann führte weder einen Ausweis mit sich, noch war er bereit, seine Identität preiszugeben.

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Die Ordnungshüter brachten den Mann daraufhin zur Wache der Bundespolizeiinspektion am Hauptbahnhof. Ein Fingerabdruckscan brachte schnell Klarheit über die Verweigerungshaltung des 35-Jährigen aus Bremen.

Seit 2021 lag gegen den indischen Staatsangehörigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen vor – wegen besonders schweren Diebstahls. Der offensichtlich untergetauchte Mann konnte die im Haftbefehl geforderte Geldstrafe von 900 Euro nicht aufbringen. Statt der Zahlung muss er nun eine 90-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die über drei Jahre andauernde Flucht vor der Justiz ist damit beendet.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Pressemitteilung der Bundespolizei Bremen, 30.07.2025
Transparenzhinweis

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