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Nächtliche Treffen in Dresden: Polizei bekommt Spielraum für Auflösung


Neue Polizeiverordnung geplant
Mehr Spielraum, um nächtliche Treffen in Dresden aufzulösen

Von t-online, mgr

Aktualisiert am 19.01.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 98168137Vergrößern des BildesNächtliche Treffen rund ums sogenannte "Assi-Eck". Künftig könnte es genügen, in einer lärmenden Gruppe zu stehen – auch außerhalb der Neustadt. (Quelle: Ronald Bonß/imago-images-bilder)
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Mit der geplanten Dresdner Polizeiordnung sollen Regeln für nächtliche Treffen verschärft werden. Auf Grundlage eines schwammigen Begriffs.

Geht dieser Beschluss durch, bekommt die Dresdner Polizei mehr Spielraum, um gegen nächtliche, öffentliche Ansammlungen vorzugehen – und das im gesamten Stadtgebiet: In einer Passage im Entwurf zur neuen Polizeiverordnung für Dresden steht, dass jede Person während der Nachtruhezeiten verpflichtet ist, "sich aus einer Menschenansammlung im öffentlichen Bereich zu entfernen oder von ihr fernzuhalten, wenn und solange von dieser Ansammlung unzumutbarer Lärm ausgeht". Dann würde es reichen, in einer lärmenden Menge zu stehen – ob im Park oder auf der Straße.

Zuerst hatte die Sächsische Zeitung über die entsprechende Passage der geplanten Polizeiverordnung berichtet.

Bassboxen unter besonderer Beobachtung

Doch welcher Lärm ist "unzumutbar"? In der Vorlage ist das nicht genau definiert und könnte Auslegungssache bleiben. Allerdings wird die Benutzung von akustischen Geräten – als Bassboxen – und Musikinstrumenten besonders als möglicher "unzumutbarer Lärm" hervorgehoben.

In der Begründung zur Beschlussvorlage nennt die Stadt Beschwerde-Schwerpunkte etwa den Rosengarten, Alaunpark oder das sogenannte Assi-Eck und den Amalie-Dietrich-Platz. Die Beschwerden reichen von drei bis vier Jugendlichen mit Bassboxen auf einem Spielplatz, über zehn bis 20 Personen, die vor einem Spätverkauf herumschreien oder gar "über 300 Personen gemischten Alters vor einer Lokalität, welche Lärm durch laute Musik und Gegröle verursachen."

Am 30. Januar wird im Stadtrat über die neue Polizeiverordnung beraten.

Was ist nach 22 Uhr in Dresden noch erlaubt?

In Dresden gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr – unter der Woche – und am Wochenende von 24 bis 8 Uhr des nächsten Tages Nachtruhe: Laut aktueller Polizeiverordnung ist es dann untersagt, "die Ruhe anderer mehr als unvermeidbar zu stören".

Für die Dresdner Polizei stelle die Ansammlung vieler Personen nach 22 Uhr eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

Verwendete Quellen
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