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Grünes Gewölbe: Anwälte fordern milde Strafen und Freispruch für Remmo-Clan


Urteile im Grünen-Gewölbe-Prozess erwartet
Anwälte ringen um mildere Strafen und Freispruch für Remmo-Clan

Von dpa
Aktualisiert am 03.05.2023Lesedauer: 3 Min.
Prozess um Juwelenraub im Grünen GewölbeVergrößern des BildesVerhandlung im Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölbe (Archivbild): Die Verteidigung drängt im Schlussplädoyer darauf, dass die unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen des Museums ins Urteil einfließen. (Quelle: Jens Schlueter/AFP/POOL/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Bald sollen die Urteile im Grünen-Gewölbe-Prozess fallen. Der Staatsanwaltschaft wird fragwürdiges Verhalten vorgeworfen.

Am 16. Mai sollen die Urteile im Grünen-Gewölbe-Prozess fallen. Die Anwälte von fünf der Angeklagten hält die geringeren Strafen im Zuge des sogenannten Deals für angemessen – sowie einen glatten Freispruch für den sechsten. Mehrere Anwälte kritisierten in ihren Plädoyers am Dienstag vor der Kammer des Landgerichts das Verhalten der Staatsanwaltschaft im Prozess, Ermittlungen der Polizei und den Umgang mit den jüngsten Beschuldigten, die zur Tatzeit Heranwachsende waren.

Der Anteil der vier Männer, die nach Rückgabe eines erheblichen Teils der Beute einer Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht zugestimmt hatten, an der Aufklärung sei stärker strafmildernd zu werten. Neben den erfolgten Geständnissen müsse auch eine Rolle spielen, dass die Sicherheitsvorkehrungen des Museums die Tatausführung "zumindest begünstigt" haben, sagte der Berliner Rechtsanwalt Kai Kempgens unter Verweis auf Lücken im Fassaden-Scanner, toten Alarm und alten Kameras. "Das entsprach nicht dem Wert dessen, was dort gelagert war."

Anträge auf sechsjährige Haftstrafe für Remmo-Clan

Seit mehr als einem Jahr müssen sich die sechs Männer zwischen 24 und 29 Jahren für den Juwelendiebstahl verantworten. Sie stammen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie, dem Remmo-Clan. Kempgens beantragte für seinen Mandanten, einen 29-Jährigen, der sich schon früh erstmals vor Gericht erklärt hatte, nur fünf Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe. Für einen der beiden 24 Jahre alten Zwillingsbrüder plädierte dessen Verteidigung auf vier Jahre Jugendstrafe.

Die Anwälte eines 26-Jährigen, der neben der Untersuchungshaft noch seine Jugendstrafe wegen des Diebstahls der Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum 2017 verbüßt, forderten maximal fünf Jahre und neun Monate Gesamtfreiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. An einem früheren Prozesstag erklärte er, mitgemacht zu haben, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Auch am Tattag sei er "zugekokst" gewesen.

"Mein Mandant ist einfach freizusprechen"

Der Verteidiger eines 27-Jährigen stellte keinen Strafantrag, das Plädoyer war kurz: "Es ist alles getan." Der Dresdner Rechtsanwalt Andreas Boine verlangte indes: "Mein Mandant ist einfach freizusprechen, man kann sagen, wegen erwiesener Unschuld", statt "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten). Es gebe objektiv nichts, was ihn mit dieser Tat in Zusammenhang bringe. Er habe ein Alibi – Foto und Arztbrief der Behandlung in der Notaufnahme eines Berliner Krankenhauses in der Tatnacht.

Zudem seien DNA-"Spürchen" im Fluchtauto und von Mantrailer-Hunden Monate später am Tatort gefundene Geruchsspuren wissenschaftlich widerlegt. Boine kritisierte zudem angesichts offenbar gewordener Defizite bei der Sicherheit des Museums die "Fehlerkultur" des Freistaates.

Und Kempgens warf der Staatsanwaltschaft vor, sich nach Rückgabe der Beutestücke nicht an die getroffenen Absprachen gehalten zu haben. "Das war enttäuschend", sagte Kempgens. Die Staatsanwaltschaft habe nach und nach versucht, sich "von dem Agreement und der Verständigung zu lösen", etwa durch Fragen, die auf eine im Deal ausgeschlossene Drittbelastung zielten. Das habe sie und ihren Mandanten in Gefahr gebracht. Dabei wäre ohne die Angeklagten nichts von dem Schmuck zurückgekehrt. Zudem sei der Prozessabschluss bewusst verzögert und die vereinbarte Beschleunigung mittels Haftverschonung behindert worden.

Aussetzung der Reststrafe möglich

Das widerspreche ebenso den Regeln des Jugendstrafrechtes, sagte die Dresdner Strafverteidigerin Ines Kilian. Auch die Sicherheitsvorkehrungen seien dem "unwürdig". Ihr Mandant habe ein Drittel der Strafe längst verbüßt, womit die Aussetzung der Reststrafe möglich wäre. Kilian sprach auch die Trennung von Familie und Freunden vor allem während der Corona-Pandemie an. Und ihr Mandant habe schon vor seiner Verhaftung Kontakt mit ihr aufgenommen, "um sich freiwillig zu stellen" – dem sei die Polizei zuvorgekommen.

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von mehr als 113 Millionen Euro und verursachten mehr als eine Million Euro Schaden. Kurz vor Weihnachten 2022 wurden die meisten Beutestücke zurückgegeben.

Vier von ihnen bekannten im letzten Wort ihre Hoffnung auf eine "zweite Chance". Ein 24-Jähriger zeigte zudem erstmals Reue: "Was ich gemacht habe, war ein Riesenfehler und wegen der Juwelen für die Menschen in Dresden eine Katastrophe. Ich bitte um Entschuldigung, es tut mir wirklich leid." Die als Jugendkammer verhandelnde Strafkammer will ihr Urteil am 16. Mai verkünden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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