Formfehler: Verliert Dirk Hilbert doch sein Amt?

Der Kläger ist zuversichtlich, dass Formfehler Dirk Hilbert das Amt kosten: Folgt das OVG Sachsen dieser Argumentation, müssen die OB-Wahlen wiederholt werden.
Eigentlich hatte das Verwaltungsgericht (VG) Dresden ausgeräumt, dass Formfehler die Oberbürgermeister-Wahl beeinflusst hätten. Trotzdem muss OB Dirk Hilbert (FDP) wieder um sein Amt bangen.
Im März hatte das VG drei Klagen gegen die Zulässigkeit der Dresdner OB-Wahl abgewiesen. In einem der Verfahren ging es um Formfehler, zwei weitere Klagen drehten sich um mögliche Pannen bei der Briefwahl. Das VG Dresden begründete die Entscheidung damit, dass die aufgetretenen Unregelmäßigkeiten nicht das "hinreichende Gewicht" gehabt hätten, um eine Erklärung der Wahl für ungültig zu rechtfertigen.
Kläger legt Berufung gegen Entscheidung des VG Dresdner ein
Alle rechtlichen Mittel sind damit aber noch nicht ausgeschöpft: Wie das VG Dresden t-online mitteilte, wurde bei einem einzigen Verfahren die Möglichkeit zugelassen, vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Berufung zu gehen.
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Auf Anfrage der "Dresdner Neuesten Nachrichten" bestätigte Rechtsanwalt Stephan Schumann am Mittwoch, davon Gebrauch zu machen: "Ich halte die Rechtsauffassung, die wir vor dem Verwaltungsgericht vertreten haben, für richtig. Es geht um eine Rechtsfrage, und wir haben gute Argumente." Auf Nachfrage teilte das Verwaltungsgericht mit, dass bislang keine Berufung eingelegt wurde. Die Frist dafür sei allerdings auch noch nicht verstrichen.
Sollte das Oberverwaltungsgericht Schumanns Auffassung folgen und Hilberts Kandidatur unrechtmäßig erklären, müssten die OB-Wahlen wiederholt werden. Hilbert könnte zwar wieder kandidieren – allerdings nur ohne Formfehler.
- Antwort des Verwaltungsgerichts Dresden auf t-online-Anfrage
- dnn.de: Formfehler vor der Wahl: Dresdens OB muss wieder um sein Amt bangen (kostenpflichtig)
- medienservice.sachsen.de: Mitteilung des Verwaltungsgerichts vom 23. März 2023