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Dresden: Mann mit Messer im S-Bahngleis – Lokführer muss Nothalten


Dresden
Lokführer verhindert Kollision – Mann im Gleis hatte Drogen und Messer dabei


24.07.2023Lesedauer: 1 Min.
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S-Bahn in DresdenVergrößern des Bildes
S-Bahn in Dresden (Symbolbild): Ein Mann steht mitten auf dem Gleis und zwingt den S-Bahnfahrer zur Vollbremsung. (Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa)

Drogen, Messer und eine Notbremsung der S-Bahn. Ein Mann hat am Wochenende die Polizei Dresden in Atem gehalten.

Das war knapp: Am Wochenende hat ein Fahrer der S-Bahn Dresden beinahe einen Fußgänger erfasst. Der Fahrzeugführer musste am Bahnhof Bischofsplatz eine Vollbremsung einleiten, weil der Mann mitten auf dem Gleis stand.

Der Polizei zufolge konnte die Kollision nur durch eine Notbremsung des Fahrers verhindert werden. Die herbeigerufenen Einsatzkräfte der Bundespolizei trafen einen 34-jährigen Mann an. Der hatte das Gleisbett zwischenzeitlich wieder verlassen und wollte gerade eine S-Bahn betreten, die am gegenüberliegenden Bahnsteig hielt.

Der Mann hatte zwei gefährliche Messer dabei

Die Beamten forderten den Mann daraufhin zum Verlassen der S-Bahn auf. Beim Aussteigen ließ der Mann eine kleine weiße Dose zwischen Bahnsteig und S-Bahn fallen. In dieser befanden sich mehrere Tüten mit einer kristallinen Substanz, bei der es sich vermutlich um verbotene Betäubungsmittel handeln soll.

Bei der anschließenden Durchsuchung wurden in der Tasche des 34-Jährigen außerdem zwei angriffsbereite Messer mit einer Klingenlänge von 10,5 und 20 Zentimetern gefunden, außerdem weitere Drogen. Die Bundespolizei Dresden leitete Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Zudem wird gegen den Mann wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des unbefugten Aufenthaltes im Gleisbereich ermittelt.

Bereits am Samstagnachmittag kontrollierten Bundespolizisten gegen 15 Uhr einen deutschen Staatsangehörigen im Eurocity von Prag nach Dresden. Im Reisegepäck des 20-Jährigen befand sich einen Schlagring, weshalb dieser sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten muss.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Polizei Dresden vom 24.7.2023
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