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Freital: 16-Jähriger ersticht Mann – die Anklage überrascht


Bluttat in Freital
Teenager ersticht Mann: Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung

Von t-online, mtt

08.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Polizeieinsatz in Freitaler Park: Ein junger Mann wurde tot aufgefunden.Vergrößern des BildesPolizeieinsatz in der Parkanlage an der Somsdorfer Straße in Freital: Ein junger Mann lag verblutet im Schnee. (Quelle: Marko Förster/t-online)
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In einem Park zückt ein 16-Jähriger sein Messer und rammt es einem 22-Jährigen in den Bauch. Jetzt steht die Anklage – und sie überrascht.

Ein Jugendlicher soll sich demnächst vor Gericht verantworten, weil er einen Menschen getötet hat. Doch die Anklage lautet nicht auf Mord oder Totschlag, sondern auf unterlassene Hilfeleistung.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat jetzt Details zu einem Fall veröffentlicht, der Ende Januar Schlagzeilen gemacht hatte. Ein Spaziergänger hatte morgens im Schneematsch einer Freitaler Parkanlage eine blutige Leiche gefunden. Pascal S., 22 Jahre alt, war erstochen worden.

Staatsanwaltschaft Dresden: Der 22-Jährige griff an

Tagelang suchte die Polizei den Täter, dann stellte sich ein 16-Jähriger. Doch schon kurz darauf ließen die Beamten ihn wieder laufen. Nun erst wird klar, wieso: Der heute 17-Jährige soll in Notwehr gehandelt haben.

Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt schilderte t-online den Tatabend: Der Teenager mit dem Messer und Pascal S. seien sich am 27. Januar, einem Freitagabend, zufällig begegnet; gekannt hätten sie sich zuvor nicht. Seit dem Aufeinandertreffen hätte Pascal S. provoziert – bis der Streit gegen 23.30 Uhr eskalierte. Schmidt: "Der Beschuldigte und einer seiner Begleiter wurden von dem später Verstorbenen tätlich angegriffen."

Stichverletzungen mit einem Messer in den Bauch

Gegen 23.30 Uhr zückte der Jugendliche zur Selbstverteidigung ein Messer und stach zu. Er traf Pascal S. mehrfach in den Bauch, dann ging er weg und ließ den Sterbenden zurück. Die Staatsanwaltschaft formuliert es so: "Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich vom Tatort entfernt zu haben, ohne die Polizei oder den Notarzt zu benachrichtigen, obwohl er wusste, dass der 22-jährige Geschädigte medizinischer Hilfe bedurfte."

Wie genau der 22-Jährige den Jüngeren und seinen Begleiter zuvor provoziert hatte und dann angegangen war, will die Staatsanwaltschaft nicht sagen. Nur so viel: "Im Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass das Verhalten des Beschuldigten durch Notwehr gerechtfertigt war."

Der nicht vorbestrafte Teenager hat die Messertat gestanden. Nachdem die Staatsanwaltschaft nun die Anklage fertig gestellt hat, muss jetzt das Amtsgericht Dippoldiswalde über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Verhandelt werden soll am Jugendschöffengericht.

Verwendete Quellen
  • Anfrage an die Staatsanwaltschaft Dresden
  • medienservice.sachsen.de: Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 3. November 2023
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