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Dresden: Stadtrat verhindert Moschee in der Altstadt


Beschluss mit großer Mehrheit
Stadtrat verhindert Moschee in Dresdner Wohngebiet

Von t-online, pb

09.07.2025 - 12:44 UhrLesedauer: 1 Min.
Gläubige Muslime beim Gebet (Symbolfoto): In der Nähe des Straßburger Platzes wird in den kommenden Jahren keine Moschee gebaut.Vergrößern des Bildes
Gläubige Muslime beim Gebet (Symbolfoto): In der Nähe des Straßburger Platzes wird in den kommenden Jahren keine Moschee gebaut. (Quelle: Amit Machamasi/imago)
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Neubaupläne für eine Moschee in Dresden geraten ins Stocken. Die Stadt greift durch – wie es nun weitergeht.

Der Dresdner Stadtrat hat kurz vor der Sommerpause ohne Aussprache eine Veränderungssperre für das Gebiet rund um die Marschnerstraße und den Straßburger Platz (Altstadt) beschlossen – darunter fällt auch das Grundstück, auf dem das Marwa-El-Sherbini Zentrum eine neue Moschee errichten wollte. Das war zunächst den "Dresdner Neuen Nachrichten" (DNN) aufgefallen.

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Der Beschluss fiel bereits während der Sitzung am 19. Juni. Mit großer Mehrheit verabschiedeten die Stadträtinnen und Stadträte die sogenannte "Veränderungssperre für den Bebauungsplan 3078, Dresden Altstadt II". Damit sind für die kommenden zwei Jahre bauliche Veränderungen in dem Gebiet ausgeschlossen. Ziel ist es, in diesem Zeitraum einen Bebauungsplan zu erarbeiten.

MKEZ von der Veränderungssperre des Rates betroffen

Nach Angaben der Stadtverwaltung sollen auf dem Gelände unter anderem ein Fahrradübungsplatz, ein Verkehrsgarten für Kinder sowie Spiel- und Freizeitflächen entstehen. Auch eine Multifunktionshalle mit Übungsfeld wird geprüft. Dazu könnten Fahrradabstellplätze und Schulungsräume geschaffen werden.

Die beschlossene Veränderungssperre betrifft auch das Grundstück Marschnerstraße 2, auf dem sich derzeit das Marwa-El-Sherbini Kultur- und Bildungszentrum (MKEZ) befindet. Das Zentrum plant dort den Neubau einer Moschee und hatte laut den "DNN" dazu bereits Entwürfe eines Stuttgarter Architekturbüros vorgelegt.

Durch die Veränderungssperre sind die bisherigen Baupläne des MKEZ zunächst nicht umsetzbar. Ob die Moschee zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle oder an einem alternativen Standort realisiert werden kann, ist derzeit offen.

Verwendete Quellen
  • ratsinfo.dresden.de: Veränderungssperre für Bebauungsplan 3078, Dresden-Altstadt II Nr. 38, Comeniusstraße/Canalettostraße
  • dnn.de (kostenpflichtig): Wie Dresdens Stadtrat eine Moschee im Wohngebiet verhindert
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