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Silvester 2023 in Düsseldorf: In der Altstadt gilt wieder ein Böllerverbot


Silvester 2023 in Düsseldorf
Zum Jahreswechsel gilt ein Böllerverbot in der Altstadt

Von Hendrik Gaasterland

26.10.2023Lesedauer: 2 Min.
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Ein Schild in Düsseldorf verbietet Feuerwerk.Vergrößern des Bildes
Ein Schild in Düsseldorf verbietet Feuerwerk (Archivbild): Auch in diesem Jahr spricht die Stadt für die Altstadt ein Böllerverbot aus. (Quelle: IMAGO / Michael Gstettenbauer)

Düsseldorf hält an einem Mitführ- und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper an Silvester in der Altstadt fest. An anderen Orten in der Stadt soll es kein Böllerverbot geben.

In Düsseldorf wird es zum Jahreswechsel wieder ein Mitführ- und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in der Altstadt geben. Das bestätigte ein Stadtsprecher am Donnerstag gegenüber t-online. Die Allgemeinverfügung werde voraussichtlich Anfang November veröffentlicht. An anderen Orten in der NRW-Landeshauptstadt sei ein Böllerverbot nicht geplant, so der Sprecher weiter.

Bereits in den Vorjahren (seit dem Jahreswechsel 2016/2017) galt in Düsseldorf eine Allgemeinverfügung "Kein Feuerwerk in der Altstadt". Im vergangenen Jahr waren 68 Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Altstadt im Einsatz. Ein Schwerpunkt war die Sicherstellung von Feuerwerkskörpern in Zusammenarbeit mit der Polizei. Es kam trotz der Allgemeinverfügung teilweise zum verbotswidrigen Einsatz von Feuerwerkskörpern. In 96 Fällen wurden Personen angetroffen, die verbotswidrig Feuerwerkskörper mitführten. 4.216 sichergestellte Feuerwerkskörper wurden in den mit Wasser gefüllten Containern vernichtet. Kontrollstellen, wie etwa beim Glasverbot zu Karneval, gab es jedoch nicht.

Wunderkerzen sind weiterhin gestattet

Für Silvester 2023 seien keine nennenswerte Änderungen beim Böllerverbot beabsichtigt. Der Stadtsprecher sagt: "Selbstverständlich werden die Konzepte im Anschluss an die Umsetzung gründlich von allen Beteiligten evaluiert und gegebenenfalls modifiziert." So gilt das Feuerwerksverbot in der Altstadt vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr. Erlaubt bleibt dagegen sogenanntes Jugendfeuerwerk, wie etwa Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel, und auch alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab zwölf Jahren abgegeben werden dürfen, sind gestattet.

Das Verbotsgebiet reichte zuletzt von der Ratinger Straße im Norden bis zur Flinger Straße und dem Gebiet um den Apolloplatz/Rheinkniebrücke im Süden sowie von der Heinrich-Heine-Allee im Osten bis hin zum Rhein und Burgplatz im Westen.

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei der Stadt Düsseldorf
  • duesseldorf.de: Medienportal: Feuerwerksverbot an Silvester in Düsseldorfer Altstadt
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