Neuwahlen am 23. Februar Anfang Februar beginnt heiße Phase für Briefwahl

Die Zeit bis zur vorgezogenen Bundestagswahl ist knapp. Auch der Zeitraum für die Briefwahl ist kurz. Damit der Stimmzettel rechtzeitig ankommt, sollten Wahlberechtigte einiges beachten.
Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen können ab Anfang Februar mit den Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar rechnen. Zunächst finden am 30. Januar noch die Beschwerdesitzungen der Wahlausschüsse für die Zulassung zur Bundestagswahl statt. Erst danach könnten die Stimmzettel gedruckt werden, teilte Landeswahlleiterin Monika Wißmann auf Anfrage mit.
Wenn die Stimmzettel feststehen, können auch die Wahlbenachrichtigungen verschickt werden. "Das wird Anfang Februar der Fall sein", hieß es. Einen konkreten Stichtag gebe es dafür nicht. Damit wird die Zeit für die Briefwahl knapp. Zwar können Briefwahlanträge jederzeit beim zuständigen Wahlamt gestellt werden. Die Landeswahlleiterin empfahl aber, zunächst den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abzuwarten, da auf deren Rückseite der Antrag auf Briefwahl abgedruckt ist. Alle Informationen zum vorzeitigen Briefwahlantrag in Düsseldorf finden Sie hier.
Die Briefwahlunterlagen werden von den Wahlämtern versandt, sobald ihnen die Stimmzettel vorliegen. Diese sollen nach Angaben der Druckdienstleister ab der ersten Februarwoche bei den Wahlbehörden angeliefert werden. Es bleibe bis zum Wahltag am 23. Februar genug Zeit, um die Briefwahl sicher durchzuführen. Die Landeswahlleiterin empfahl, die Wahlbriefe spätestens am Mittwoch, 19. Februar, abzusenden.
Kein Risiko bei Briefwahl eingehen
Um jedes Risiko zu vermeiden, könnten Wähler Briefwahlunterlagen selbst bei der Gemeinde abholen und auch wieder dort abgeben. Sie können auch direkt vor Ort die Briefwahl erledigen. Die Gemeinden planten dafür zum Teil verlängerte Öffnungszeiten in bestimmten Briefwahlzentren und hielten zusätzliches Personal vor.
Wenn bis Anfang Februar keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten liegt, sollten Wahlberechtigte sich an ihre Gemeinde wenden, um zu prüfen, ob sie im Wählerverzeichnis stehen. Anträge zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses müssen bis spätestens 7. Februar gestellt sein.
- Nachrichtenagentur dpa