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Verfassungsschutz: Wenige Abhör- und Überwachungsmaßnahmen


Düsseldorf
Verfassungsschutz: Wenige Abhör- und Überwachungsmaßnahmen

Von dpa
13.02.2022Lesedauer: 1 Min.
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Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat von seinen Sonderbefugnissen zu Überwachungsmaßnahmen im vergangenen Jahr nur selten Gebrauch gemacht. Das geht aus dem Jahresbericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) hervor, der am Mittwoch auf der Tagesordnung des Düsseldorfer Landtags steht.

Demnach fielen elf Maßnahmen (2020: 14) in den Bereich Abhören und Aufzeichnen von Telekommunikation, Nutzung von Telemediendiensten oder Überwachung des Brief- und Postverkehrs - hiervon waren fünf neu angeordnet (2020: 12). In jeweils drei Fällen ging es um die Beobachtung des Rechtsextremismus (2020: 6) und des Islamismus (2020: 6) und in fünf Fällen um "die Beobachtung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht" (2020: 1).

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Insgesamt waren dem Bericht zufolge 31 Personen oder Organisationen (2020: 40) von solchen Eingriffen betroffen. In 15 Fällen (2020: 14) wurden Maßnahmen angeordnet, um Standorte von Mobilfunkgeräten mithilfe technischer Mittel zu orten.

In fünf Fällen wurden Finanzermittlungen angeordnet (2020: 3) - zweimal zur Beobachtung des Islamismus (2020: 1 - plus ein weiterer Fall zum Linksextremismus) und dreimal zur Beobachtung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht (2020: 1). Wie bereits ein Jahr zuvor, waren neun Personen oder Organisationen hiervon betroffen.

Der Verfassungsschutz habe von seinen Rechten "maßvoll Gebrauch gemacht", bilanzierte der stellvertretende Vorsitzende des PKG, Hans-Willi Körfges (SPD), in seinem Bericht. Das Innenministerium sei seinen Berichts- und Unterrichtungspflichten gegenüber dem Kontrollgremium nachgekommen. Das PKG hat gegenüber dem Verfassungsschutz Einsichts-, Anhörungs- und Zutrittsrechte, unterliegt aber strikter Geheimhaltung.

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