Nach Haftbefehl Stadt bestätigt Corona-Ausbruch auf Schausteller-Gelände
Nachdem ein Schausteller nicht zu einem Gerichtstermin erschienen war und angab, mit dem Coronavirus infiziert zu sein, hat die Stadt dies nun bestätigt.
Das Düsseldorfer Gesundheitsamt hat einen Ausbruch mit der südafrikanischen Variante des Coronavirus auf einem Schausteller-Gelände im Norden der Stadt am Freitag bestätigt. Wie viele Menschen von dem Ausbruch betroffen sind, ist noch nicht bekannt.
Wegen des Ausbruchs war ein Schausteller am Donnerstag in ein Dilemma geraten: Einerseits musste er als Angeklagter an einem Strafprozess teilnehmen, andererseits durfte er das Gerichtsgebäude vermutlich nicht betreten.
Er hätte gegen die Quarantäne-Anordnung verstoßen und sich strafbar gemacht, wenn er pünktlich erschienen wäre, hatte sein Verteidiger argumentiert. Eine Amtsrichterin hatte dennoch einen Haftbefehl gegen den 53-Jährigen erlassen, diesen aber außer Vollzug gesetzt und ihm drei Tage Zeit gegeben, ein ärztliches Attest vorzuweisen und den Vollzug des Haftbefehls damit abzuwenden. In dem Strafverfahren geht es um Stromdiebstahl in großem Stil.
- Nachrichtenagentur dpa