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Corona in Düsseldorf: NRW stoppt Lohnfortzahlung für Ungeimpfte


Bei Corona-Quarantäne
Land stoppt Lohnfortzahlung für Ungeimpfte

Von dpa
Aktualisiert am 10.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Karl-Josef Laumann: "Wer sich also die Freiheit herausnimmt, sich nicht impfen zu lassen, (...) steht für die Folgen seiner Entscheidung selbst ein."Vergrößern des BildesKarl-Josef Laumann: "Wer sich also die Freiheit herausnimmt, sich nicht impfen zu lassen, (...) steht für die Folgen seiner Entscheidung selbst ein." (Quelle: Federico Gambarini/Archivbild/dpa-bilder)
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Etwa 120 Millionen Euro hat das Land NRW zur Deckung von Lohnausfällen gezahlt, wenn Arbeitnehmer in Quarantäne mussten. Für die Gruppe der Ungeimpften soll die Hilfe nun eingestellt werden. Es gibt aber Ausnahmen.

Für Verdienstausfälle bei Quarantäne zahlt Nordrhein-Westfalen demnächst in der Regel keine Entschädigungen mehr an Ungeimpfte. Das Land werde entsprechend dem Infektionsschutzgesetz des Bundes zum 11. Oktober die Regelung für Ungeimpfte auslaufen lassen, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag in Düsseldorf mit. Einen Anspruch hätten jedoch weiterhin Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen könnten. Das gelte auch für Genesene und Geimpfte, die aufgrund von so genannten Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssten.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte diesen Schritt bereits am Donnerstag im Landtag angekündigt und dabei den Begriff der Lohnfortzahlung genannt. Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Im Gesetz stehe aber klar, wenn eine Quarantäne etwa durch Impfen vermieden werden könne, bestehe kein Anspruch, erläuterte Laumann. Die Quarantäne könne nach seiner Auffassung keine gesamtstaatliche Aufgabe auf Dauer bleiben.

NRW zahlte 120 Millionen Euro an Arbeitnehmer

Nach Ministeriumsangaben wurden in NRW bislang rund 120 Millionen Euro für Entschädigung des Verdienstausfalls in Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Quarantäne ausgegeben. Laumann begründete den Kurswechsel am Freitag damit, dass mittlerweile ein flächendeckendes Impfangebot zur Verfügung stehe, so dass der Grund für die bisherige Ausnahmeregelung entfallen sei.

Alle Experten seien sich einig, dass Impfen ein sehr wirksamer Schutz vor einer Ansteckung sei. "Wer sich also die Freiheit herausnimmt, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegenspricht, steht für die Folgen seiner Entscheidung selbst ein – nicht der Arbeitgeber, nicht die Solidargemeinschaft", betonte Laumann. Ebenso müsse klar sein: Wer sich aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht impfen lassen könne, erhalte selbstverständlich weiter Unterstützung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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