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Campingplatz in Schermbeck: Aus für Mieter


Schermbeck
Campingplatz in Schermbeck: Aus für Mieter

Von dpa
18.03.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Mieter einzelner Parzellen auf einem Campingplatz in Schermbeck im Kreis Wesel dürfen dort nicht weiter wohnen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Laut Mitteilung von Freitag ist die Nutzung des Campingplatzes am Wesel-Datteln-Kanal wegen nicht beseitigter Brandschutzmängel illegal. Damit wies das Gericht den Eilantrag einer Mieterin zurück, die sich wie weitere 30 Bewohner gegen eine Ordnungsverfügung des Kreises vom 27. Januar 2022 gewandt hatten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich. Über die weiteren Eilanträge der Mieter will das Verwaltungsgericht kurzfristig entscheiden (Az.: 28 L 257/22).

Nach Ansicht der Richter in Düsseldorf ist der Kreis zu Recht zweigleisig vorgegangen, indem er neben der Betreiberin auch die Nutzer der illegal bebauten Stellplätze zur Verantwortung gezogen hat. Nach den Verstößen gegen den Brandschutz sei eine effektive und schnelle Gefahrenabwehr geboten gewesen.

Zuletzt hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am 14. März 2022 der Besitzerin des Platzes den Betrieb generell untersagt und damit Entscheidungen des Kreises Wesel und des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus der Vorinstanz bestätigt.

Auf der 1964 als Campingplatz genehmigten Anlage hatten sich zuletzt immer mehr Dauerbewohner niedergelassen. Der Kreis hatte aus Brandschutzgründen untersagt, dass dort feste und eben nicht mobile Unterkünfte bewohnt werden. Laut OVG ist die Betreiberin des Campingplatzes für die ungenehmigte Anlage mit schweren Brandschutzmängeln verantwortlich. Auch sei zweifelhaft, so die Richter am Oberverwaltungsgericht, ob überhaupt noch von einem Campingplatz gesprochen werden könne, weil viele Pächter ihren ersten Wohnsitz auf der Anlage gemeldet hätten.

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