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Maskenpflicht in NRW-Gefängnissen bleibt bestehen


Düsseldorf
Maskenpflicht in NRW-Gefängnissen bleibt bestehen

Von dpa
31.03.2022Lesedauer: 1 Min.
FFP2-MaskeVergrößern des BildesEine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Die Maskenpflicht in den Gefängnissen in NRW soll auch nach dem 2. April in bestimmten Bereichen bestehen bleiben. Das sagte ein Sprecher des Justizvollzugs auf dpa-Anfrage. Eine Vertreterin des Justizministeriums hatte im Rechtsausschuss berichtet, dass es einen Musterhygieneplan geben werde, den die Einrichtungen auf ihre Bedürfnisse anpassen könnte. Der Plan soll auch eine Maskenpflicht beinhalten.

Laut Ministerium gilt das zum Beispiel in Bereichen, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Betroffen seien sowohl Inhaftierte wie auch Bedienstete. In NRW fallen mit Ende des 2. Aprils die meisten Corona-Beschränkungen weg. So auch die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wie Supermärkten oder an Schulen.

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