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Erfurt: Stadt verschärft Corona-Auflagen – Weihnachtsmarkt abgesagt


Corona in Erfurt
Stadt verschärft Auflagen – Weihnachtsmarkt abgesagt

Von dpa
Aktualisiert am 26.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Tausende Lichter leuchten auf dem Erfurter Weihnachtsmarkt: In diesem Jahr wird der bekannte Weihnachtsmarkt nicht stattfinden.Vergrößern des BildesTausende Lichter leuchten auf dem Erfurter Weihnachtsmarkt: In diesem Jahr wird der bekannte Weihnachtsmarkt nicht stattfinden. (Quelle: Martin Schutt/zb/Archivbild/dpa-bilder)
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Risikogebiet Erfurt: Wegen steigender Neuinfektionen werden auch in der Thüringischen Landeshauptstadt die Corona-Auflagen verschärft. Einen Weihnachtsmarkt wird es in Erfurt in diesem Jahr nicht geben.

Wegen der kritischen Corona-Situation hat die Stadt Erfurt ihren diesjährigen Weihnachtsmarkt abgesagt. Die Entscheidung fiel am Sonntag nach einer Krisensitzung, wie die Stadt mitteilte. "Das Infektionsgeschehen in der Stadt lässt uns keine andere Wahl mehr", begründete Oberbürgermeister Andreas Bausewein (SPD) die Entscheidung. Die Absage ist Teil einer neuen Allgemeinverfügung, die die Stadt am Montag auf ihrer Internetseite veröffentlichen wollte und die von Dienstag an bis zum 30. November gelten soll. Damit wird auch eine Sperrstunde in der Gastronomie zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr morgens eingeführt.

Der Einzelhandel darf in dieser Zeit keine alkoholischen Getränke verkaufen. Kulturelle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden auf maximal 25, unter freiem Himmel auf 100 Personen beschränkt. Sämtliche Feste oder Tanzveranstaltungen, darunter fallen auch das Martinsfest und der Weihnachtsmarkt, werden verboten. Erfurt ist seit Samstag Corona-Risikogebiet.

Maskenpflicht wird ausgeweitet

Im öffentlichen Raum dürfen sich dann nur noch maximal zehn Personen treffen. Zudem muss überall dort, wo der Corona-Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. De facto gelte somit in der gesamten Erfurter Innenstadt eine generelle Maskenpflicht, wie die Stadt erklärte.

Bei Messen, Spezialmärkten und Ausstellungen, die weiterhin durchgeführt werden dürfen, ist der Verzehr von Speisen und Getränken nicht mehr erlaubt. Private und familiäre Feiern müssen auf maximal zehn Teilnehmer beschränkt werden. Die teilnehmenden Personen dürfen aus nicht mehr als zwei Haushalten stammen. Sportveranstaltungen dürfen nur noch ohne Publikum stattfinden. Bei politischen und religiösen Veranstaltungen gilt eine durchgängige Maskenpflicht.

Verwendete Quellen
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