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Krefeld verhängt Alkohol- und Bettelverbot ab sofort – starker Widerstand


In Krefeld herrscht ab sofort ein Alkohol- und Bettelverbot

Von Laura Isabel Schameitat

Aktualisiert am 15.03.2023Lesedauer: 2 Min.
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Der Theaterplatz in Krefeld (Archivbild): Hier kämpft die Stadt seit vielen Jahren gegen die Drogenszene.Vergrößern des Bildes
Der Theaterplatz in Krefeld (Archivbild): Hier kämpft die Stadt seit vielen Jahren gegen die Drogenszene. (Quelle: imago stock&people)

Mit einem Alkohol- und Bettelverbot will die Stadt am Niederrhein öffentliche Plätze befrieden. Doch es regt sich Widerstand gegen die Maßnahme.

Der Theaterplatz liegt zentral in der Krefelder Innenstadt, darauf das sogenannte Seidenweberhaus, dessen Name an die glorreichen Zeiten der Textilindustrie in der niederrheinischen Stadt erinnern soll. Doch das eigentliche Aushängeschild der Stadt wird für die Verwaltung und Lokalpolitik seit vielen Jahren zunehmend zum Problem: Viele Drogenabhängige, Obdachlose und Bettler halten sich hier auf.

Nun geht die Stadt Krefeld einen ungewöhnlichen Weg, um der Lage Herr zu werden. Wie der Westdeutsche Rundfunk (WDR) am Mittwoch berichtet, wird die Stadt ab sofort ein umfassendes Alkohol- und Drogenverbot aussprechen, das im Umkreis von 100 Metern um zahlreiche öffentliche Plätze und Einrichtungen gelten soll. Dazu sollen beispielsweise Eingangsbereiche von Kindergärten, Spielplätze, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen zählen.

Ähnliches Verbot in Duisburg gescheitert

Außerdem soll auch "das aggressive Betteln durch hartnäckiges Ansprechen, Beleidigen, Verfolgen, Berühren, In-den-Weg-stellen oder Blockieren des Weges, dazu auch das bandenmäßige und organisierte Betteln, das verkehrlich behindernde Betteln sowie das Betteln gemeinsam mit Kindern und Tieren" verboten sein.

Die strenge Maßnahme verursacht jedoch Gegenwind. Ausgerechnet ein Bürgermeister der Stadt, Karsten Ludwig von den Grünen, klagt seit Donnerstag offiziell gegen die eigene Stadtverwaltung – gemeinsam mit einem Anwalt, der vor fünf Jahren bereits erfolgreich gegen ein ähnliches Verbot in Duisburg geklagt hatte. Damals sollte ein Alkoholverbot in der gesamten Duisburger Innenstadt verhängt werden. Das Gericht entschied damals gegen das Verbot, weil die Stadt Duisburg nicht belegen konnte, dass das Trinken wirklich in der gesamten Innenstadt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Das Oberverwaltungsgericht Münster wird nun über den Antrag des Krefelder Bürgermeisters entscheiden. Ein Datum für die Entscheidung steht bisher nicht fest.

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