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Stadtverwaltung Essen: Mann schubst Chefin wegen Drucker-Zoff – Folgen


Streit am Drucker
Angestellter der Stadt Essen schubst Chefin – jetzt das Urteil

Von t-online, pb

Aktualisiert am 06.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Im Büro drucken: Das kann Sie im schlimmsten Fall den Job kosten.Vergrößern des BildesIm Büro drucken: Das kann im schlimmsten Fall den Job kosten. (Quelle: Franziska Gabbert/dpa)
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Eklat am Drucker in der Essener Stadtverwaltung: Der Streit zwischen einem Angestellten und seiner Chefin eskaliert. Nun wurde der Mann verurteilt. Was passiert war.

Ein Streit um die private Nutzung eines Dienstdruckers ist in der Essener Stadtverwaltung derart eskaliert, dass am Ende die Chefin einer Abteilung ihren früheren Angestellten vor Gericht zerrte. Dort wurde der 46-jährige Bürokaufmann mit einer Geldstrafe für seinen Übergriff bestraft. Seinen Job hatte er bereits zuvor verloren.

Laut einem Bericht der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ) vom Dienstag wurde der Mann am Dienstag vom Essener Amtsgericht wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.

Demnach war es am 10. März zu der Auseinandersetzung im Großraumbüro der Abteilung "Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt" der Stadt Essen gekommen. Der nun verurteilte Mitarbeiter wollte laut dem Bericht gerade seine privat genutzten Ausdrucke einer Ferienwohnung aus dem Dienstdrucker entnehmen, als dies seiner Chefin auffiel, die danach griff. Daraufhin soll der 46-Jährige ihr die Dokumente entrissen und seine Vorgesetzte weggestoßen haben.

Mehrere Kolleginnen schilderten Attacke – Verurteilter widerspricht

Laut "WAZ" wurde vor Gericht bekannt, dass die 61-jährige Abteilungsleiterin nach dem Angriff unter erheblichen Schmerzen und einer Thorax-Prellung gelitten haben soll. Sie war etwa eine Woche lang arbeitsunfähig.

Das Gerangel am Drucker wurde von mehreren Mitarbeiterinnen bestätigt. Der Angeklagte, der bereits wegen ähnlicher Vorfälle abgemahnt worden war, bestritt vor Gericht einen absichtlichen Angriff. Er behauptete, es sei lediglich zu einer unbeabsichtigten Berührung gekommen und betonte, dass Gewalt nicht seinem Naturell entspreche.

Trotz dieser Einwände wurde der Angeklagte laut "WAZ" verurteilt. Zuvor hatte er bereits seinen Arbeitsplatz im Essener Rathaus verloren. In Revision will der Mann nicht gehen.

Privates Drucken am Arbeitsplatz: Ist das erlaubt?

Das private Drucken von Dokumenten muss laut Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh, nicht einmal ausdrücklich vom Arbeitgeber verboten werden. Vielmehr gilt: Auf der sicheren Seite sind Beschäftigte nur, wenn der Arbeitgeber erlaubt hat, dass private Dokumente am Arbeitsplatz ausgedruckt werden. Was Arbeitnehmern droht, wenn sie mit unerlaubten privaten Druck-Aktionen auffliegen, erfahren Sie hier.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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