t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalEssen

Essen: Einschränkungen und Verbote an Feiertagen: Diese Regeln gelten an Ostern


Viele Verbote auch in Essen
Diese Regeln gelten für die Osterfeiertage

Von t-online, jum

Aktualisiert am 29.03.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 153886223Vergrößern des BildesDie Tanzflächen der zahlreichen Diskotheken bleiben an Karfreitag auch in Essen leer. (Quelle: IMAGO/Mint Images)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ostern ist das wichtigste Fest des Christentums. Daher gelten an Karfreitag und den anderen Osterfeiertagen strenge Regeln. Vieles ist sogar verboten – auch in Essen.

An Ostern gedenken die Christen der Kreuzigung und der Wiederauferstehung von Jesus Christus – das Osterfest ist der wichtigste ihrer Feiertage. Damit die Ostertage würdevoll begangen werden können, gelten an den Tagen spezielle Regeln. Wie diese aussehen, teilt die Stadt Essen auf ihrer Internetseite mit.

"Grundsätzlich sind an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die die äußere Ruhe des Tages stören könnten", heißt es dort. Darüber hinaus gelten während der Hauptzeit des Gottesdienstes, in der Zeit von 6 bis 11 Uhr, zusätzliche Verbote.

Dazu zählen laut der Stadt öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sowie öffentliche Auf- und Umzüge, der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen, Märkte, größere sportliche Veranstaltungen, öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen und sonstige Veranstaltungen, durch die der Gottesdienst unmittelbar gestört wird.

Tanzverbot ab Gründonnerstag

An einigen Feier- und Gedenktagen, die als sogenannte stille Feiertage gelten, sind zusätzlich zu den Sonntagsregelungen die verschiedene Aktivitäten verboten. Partygänger müssen Ostern zum Beispiel größtenteils die Füße stillhalten. Schon ab Gründonnerstag (18 Uhr) ist öffentlicher Tanz verboten.

An Karfreitag bis Karsamstag (6 Uhr) zusätzlich zu Märkten und Sportveranstaltungen auch Zirkusaufführungen, Volksfeste, der Betrieb von Freizeitanlagen und Spielhallen, Wettannahmen, musikalische Darbietungen in Gaststätten, öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen und Theater- und Filmvorführungen untersagt.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website