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Essen: Freibäder führen Ausweispflicht ein


Kein Einlass ohne gültiges Dokument
Essener Freibäder führen Ausweispflicht ein

Von t-online, jum

Aktualisiert am 29.05.2024Lesedauer: 1 Min.
EssenVergrößern des BildesDas Freibad in Essen-Kettwig (Archivbild): Auch hier muss für den Einlass ab dem 1. Juni ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. (Quelle: Kerstin Kokoska/imago-images-bilder)
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Neue Regel in Essener Freibädern: Wie die Stadt bekannt gibt, müssen Besucher ab dem 1. Juni ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen. Zu den Hintergründen.

In den Essener Freibädern, Grugabad, Schwimmzentrum Kettwig sowie im Bad und Sport Oststadt, wird ab Samstag, 1. Juni, eine Ausweispflicht eingeführt. Das gab die Stadt Essen am Montag in einer Pressemitteilung bekannt.

Demnach soll die Sicherheit der Badegäste durch die neue Regelung weiter gesteigert werden und die Identifikation von Störern bei Fehlverhalten ermöglicht werden. An den Eingängen der Bäder finden so zukünftig Sichtkontrollen der Ausweisdokumente statt. Personenbezogene Daten sollen dabei nicht gespeichert werden.

Kein Einlass ohne gültiges Dokument

Die Stadt weist darauf hin, dass nur folgende Dokumente zum Eintritt berechtigen: Personalausweis, Führerschein, Reisepass, Schwerbehindertenausweis, Schülerausweis. Diese müssen von allen Besuchern ab dem 14. Lebensjahr im Freibad Grugabad, Schwimmzentrum Kettwig und Bad und Sport Oststadt vorgelegt werden. Ohne ein entsprechendes Vorzeigen am Eingang wird kein Einlass gewährt.

Den Badegästen wird empfohlen, eines der Dokumente bereits am Eingang bereitzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.

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