Steuersatzung wird angepasst Was nun für Assistenz- und Listenhunde gilt

In Essen gelten ab sofort neue Hundesteuersätze. Besitzer von Assistenzhunden und als gefährlich eingestuften Rassen profitieren von der neuen Regelung.
Die Stadt Essen hat beschlossen, ihre Hundesteuersatzung zu ändern. Mit Beschluss des Rates zum 1. Januar 2025 werden Assistenzhunde von der Hundesteuer befreit. Voraussetzung ist, dass der Hund und sein Halter als "Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft" zertifiziert sind. Ein entsprechender Ausweis dient als Nachweis.
Die Steuersätze für gefährliche Hunde werden ebenfalls gesenkt. Zu den gefährlichen Rassen zählen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Besitzer dieser Hunde können bei Nachweis eines bestandenen Wesenstests eine Steuerreduzierung von 852 auf 156 Euro beantragen. Halter müssen mindestens 18 Jahre alt sein, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einen großen Sachkundenachweis erbringen.
Tierheime sollen durch Neuregelung entlastet werden
Die Senkung der Steuer für als gefährlich geltende Tiere soll besonders den Tierheimen zugutekommen. Einrichtungen wie das Albert-Schweitzer-Tierheim in Essen haben oft Schwierigkeiten, Hunde der betreffenden Rassen zu vermitteln. Die neue Steuerregelung soll nun einen Anreiz für Halter schaffen, ein solches Tier bei sich aufzunehmen.
Andere Steuersätze bleiben unverändert. Weitere Informationen zur Hundesteuer sowie zur An- und Abmeldung von Hunden finden Interessierte im Serviceportal der Stadt Essen.
- Pressemitteilung der Stadt Essen vom 4. Juni 2025