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Essen: Aldi-Entführungsakten bringen keine neuen Erkenntnisse


Historischer Kriminalfall in Essen
Wenig Neues zur Aldi-Entführung durch Aktenfund

Von dpa, t-online
29.07.2025 - 14:10 UhrLesedauer: 2 Min.
Historische Ermittlungsakten in Essen übergebenVergrößern des Bildes
Die historischen Ermittlungsakten zum Entführungsfall Albrecht haben für die Polizei keine wesentlichen neuen Erkenntnisse gebracht, sagt Essens Polizeipräsident. (Quelle: Oliver Berg/dpa/dpa-bilder)
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Die Ermittlungsakten zur Entführung von Theo Albrecht wandern ins Landesarchiv. Für die Forschung sind sie wertvoll, neue Hinweise zu Mittätern liefern sie aber nicht.

Die im Keller des Essener Polizeipräsidiums gelagerten Ermittlungsakten zur Entführung des Aldi-Gründers Theo Albrecht haben keine neuen polizeilichen Erkenntnisse gebracht. Der Essener Polizeipräsident Andreas Stüve betonte dies bei der Übergabe der Akten an das NRW-Landesarchiv am Dienstag.

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Die historischen Dokumente enthalten keine Hinweise auf weitere Beschuldigte, erklärte Stüve. Nach der Tat kursierten Spekulationen über mögliche Mittäter und den Verbleib des Lösegelds. Etwa die Hälfte der sieben Millionen Mark ist bis heute verschwunden.

Eine Essener Ermittlungsgruppe für ungelöste Kriminalfälle, sogenannte "Cold Cases", hatte die Auswertung der Akten angeregt. Die Albrecht-Entführung vom 29. November 1971 gilt als einer der spektakulärsten Kriminalfälle der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die Täter verhandelten tagelang per Brief und Telefon, bis sie das Lösegeld erhielten. Nach 17 Tagen kam Albrecht frei.

Entführung von Aldi-Gründer: Täter bereits verstorben

Die beiden Entführer – ein Düsseldorfer Rechtsanwalt mit hohen Spielschulden und ein mehrfach vorbestrafter Tresorknacker – wurden schnell gefasst. Das Essener Landgericht verurteilte sie zu jeweils achteinhalb Jahren Haft. Beide sind inzwischen verstorben.

Die rund 100 Aktenkartons werden nun für die Forschung aufbereitet. Die zuständige Archiv-Abteilungsleiterin Sabine Eibl erklärte: "Wir machen eine Wellness-Behandlung für jede Akte." Interessierte können die Akten grundsätzlich einsehen. Für personenbezogene Daten gelten jedoch Schutzfristen bis zehn Jahre nach dem Tod der betreffenden Person.

Frank Bischoff, Präsident des Landesarchivs, erläuterte, dass die Schutzfrist nicht nur für Straftäter, sondern auch für in den Akten erwähnte Zeugen gelte. Die Dokumente seien vor allem für die kriminalgeschichtliche Forschung bedeutsam und stellten teilweise die einzige verbliebene Quelle zu Fällen aus der NS-Zeit dar.

Zum Bestand aus dem Kellerraum zählen weitere historische Ermittlungsakten zu teils ungelösten Fällen von Mord und Totschlag bis zurück ins Jahr 1927. Darunter befindet sich eine Akte zur Ermordung des SS-Mannes Arnold Guse 1932. Die Nazis behaupteten damals, er sei von Kommunisten erschossen worden. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass der tödliche Schuss von einem Parteigenossen stammte, wie Bischoff berichtete.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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