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Essen/Hamm: Germanwings-Hinterbliebene scheitern am OLG


Wut und Enttäuschung
Germanwings-Hinterbliebene erhalten keinen zusätzlichen Schadenersatz

Von dpa
15.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Gedenkstätte für die Germanwings-Absturzopfer in NRW (Symbolbild): Die Hinterbliebenen sind über die Entscheidung des Essener Landgerichts enttäuscht.Vergrößern des BildesEine Gedenkstätte für die Germanwings-Absturzopfer in NRW (Symbolbild): Die Hinterbliebenen sind über die Entscheidung des Essener Landgerichts enttäuscht. (Quelle: Revierfoto/imago-images-bilder)
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Nach dem tragischen, durch den Co-Pilot herbeigeführten Absturz einer Germanwings-Maschine vor sechs Jahren sind die Hinterbliebenen vor Gericht gescheitert. Sie reagieren mit Enttäuschung auf das Urteil.

Kein zusätzlicher Schadenersatz für die Hinterbliebenen der Germanwings-Opfer aus 2015: Das hat nach dem Landgericht Essen auch das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm entschieden. Die Betroffenen fühlen sich von dem Berufungsverfahren enttäuscht.

Am Dienstagabend hatte das Oberlandesgericht die Berufung von mehreren Klägern gegen die Lufthansa zurückgewiesen. Die Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe mit 150 Toten hatten auf zusätzliche Entschädigung von jeweils 30.000 Euro geklagt, waren aber auch in zweiter Instanz gescheitert.

Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben. Viele Opfer kamen aus Nordrhein-Westfalen, darunter auch 16 Schüler und zwei Lehrer eines Gymnasiums aus Haltern am See am nördlichen Rand des Ruhrgebiets.

Ernüchterung und Wut bei den Hinterbliebenen

Er halte die Argumentation des Oberlandesgerichts für ebenso falsch wie die der Essener Richter, betonte Flugrechtsanwalt Elmar Giemulla am Dienstag in Hamm. Es sei zu prüfen, ob seine Mandanten gegen die Entscheidung vorgehen. Die anwesenden Hinterbliebenen hatten noch vor der Verkündung des Urteils am späten Dienstagabend sichtlich ernüchtert und teilweise aufgebracht das Gerichtsgebäude verlassen.

In der mündlichen Verhandlung hatte sich bereits angedeutet, dass die Richter wohl das Urteil aus der Vorinstanz bestätigen würden. Das Landgericht Essen hatte die Klage 2020 unter anderem mit der Begründung zurückgewiesen, die Lufthansa sei nicht der richtige Adressat für die Klage.

Die Klägerschaft wirft der Germanwings-Mutter Lufthansa Versäumnisse bei den medizinischen Untersuchungen auf Flugtauglichkeit vor. Hätten die Flugärzte gründlich gearbeitet, so das Argument, hätte eine schwerwiegende psychische Krankheit des Co-Piloten erkannt werden und ihm die Flugerlaubnis entzogen werden müssen.

Gericht verweist auf Bund als korrekten Angeklagten

Dem Argument folgten die Richter jedoch auch am Dienstag nicht. Vielmehr sprachen sie von einer "recht klaren Urteilsbegründung" der Vorinstanz. Die Argumentation im ersten Urteil, die medizinische Überwachung sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates, sei schlüssig. Insofern sei die Lufthansa nicht der richtige Adressat, wenn man Versäumnisse der Fliegerärzte geltend machen wolle. Vielmehr sei der Bund der richtige Anspruchsgegner. Denn dessen Behörde, das Luftfahrtbundesamt, sei verantwortlich für die Prüfung der Flugtauglichkeit.

Nach ihrer Beratung verkündeten die Richter am Abend schließlich, was sich bereits abgezeichnet hatte: Die Berufung werde zurückgewiesen. Die ausführliche Begründung werde schriftlich erfolgen. Auch die Revision ließen die Richter nicht zu – die Kläger haben jedoch die Möglichkeit, dagegen Beschwerde einzulegen.

Lufthansa sah Depression als "ausgeheilt" an

Einem Vergleich in der Frage hatte insbesondere die Lufthansa nicht zugestimmt. Sie hatte in dem Verfahren stets argumentiert, die während seiner Ausbildung festgestellte Depression des Co-Piloten sei 2010 ausgeheilt gewesen, für einen Rückfall habe es bei den Untersuchungen keine Anhaltspunkte gegeben.

Zudem steht in einem ähnlichen Verfahren in Frankfurt noch eine Entscheidung aus. Dort anhängig ist nach Auskunft der Kläger-Vertreter eine Klage gegen die Lufthansa um Schmerzensgeldansprüche in Höhe von insgesamt mehr als 3 Millionen Euro

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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