t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalHagen

Bewährungsstrafe für geplanten Anschlag auf Synagoge


Hagen
Bewährungsstrafe für geplanten Anschlag auf Synagoge

Von dpa
28.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein 17-Jähriger ist wegen eines geplanten Bombenanschlags auf die Hagener Synagoge zu einem Jahr und neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er habe eingeräumt, "im vergangenen Jahr geplant zu haben, mit einer selbst gebauten Bombe einen Anschlag auf die Hagener Synagoge zu verüben", teilte das Landgericht Hagen am Montag mit. Einen konkreten Zeitpunkt habe er allerdings nicht festgelegt. Auch habe der Syrer bei seiner Festnahme im September 2021 noch keine konkreten Schritte unternommen, um seinen Plan in die Tat umzusetzen.

In dem nicht-öffentlichen Prozess wurde der Jugendliche wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt. Bis zu seiner Verhaftung hatte er allerdings noch keinen Sprengstoff oder andere Materialien für die Herstellung von Bomben gekauft, wie das Gericht feststellte. Der 17-Jährige habe ausgesagt, er habe bereit sein wollen für den Fall, dass Kabul bombardiert worden wäre oder westliche Alliierte in Afghanistan Zivilisten getötet hätten.

In den Tagen vor seiner Festnahme Mitte September 2021 soll der Angeklagte in einem Kurznachrichten-Chat Kontakt zu einer Person namens "Abu Harb" (Arabisch: "Vater des Krieges") aufgenommen haben. Dieser Mann soll ihm detaillierte Anweisungen zum Bau von Sprengsätzen vermittelt haben, wie die Ermittlungen ergaben.

Den Richtern zufolge ist die Vollstreckung der Jugendstrafe nicht erforderlich, weil die "notwendige erzieherische Einwirkung" auf den 17-Jährigen auch anderweitig erreicht werden könne. Der Angeklagte muss die kommenden drei Jahre in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe außerhalb Hagens wohnen. Der Prozess gegen ihn hatte erst am 25. Februar begonnen, das Urteil kam jetzt überraschend früh.

Im vergangenen September war der Warnhinweis auf den Jugendlichen über den Umweg eines ausländischen Nachrichtendienstes an die Behörden in NRW gegangen, wie Innenminister Herbert Reul (CDU) damals geschildert hatte. Die Polizei konnte schnell handeln - Einsatzkräfte sicherten die Synagoge und die Gemeinde wurde gewarnt; sie sagte eine zum Feiertag geplante Zusammenkunft ab.

Der Fall in der Ruhrgebietsstadt hatte auch deshalb besonders aufgeschreckt, weil erst knapp zwei Jahre zuvor ein Anschlag auf die Synagoge in Halle (Saale) verübt worden war. "Es macht traurig und erschüttert, dass Jüdinnen und Juden an Jom Kippur wieder nicht ohne Angst in die Synagoge können", sagte die damalige Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU).

Auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte von "schlimmen Erinnerungen an den Anschlag an Jom Kippur vor zwei Jahren in Halle" gesprochen. Dort hatte am höchsten jüdischen Feiertag 2019 ein bewaffneter Rechtsextremist versucht, gewaltsam in die dortige Synagoge einzudringen. Als die Tür standhielt, erschoss der Antisemit in der Nähe zwei Menschen.

Der Prozess in Hagen habe nicht eindeutig klären können, warum sich der Schüler so schnell binnen Wochen radikalisierte, zitierte "bild.de" am Montag einen Gerichtssprecher. Der Verteidiger des 17-Jährigen habe nach dem Urteil betont, dass sich alle Verfahrensbeteiligten einig gewesen seien, dass seine stationäre Unterbringung in einer Erziehungsanstalt angemessen und sinnvoll sei. Den Sicherheitsbehörden war der junge Syrer zuvor nicht als Extremist aufgefallen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website