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Hamburg: Behörde prüft 1.400 Fälle von ungeimpften Pflegekräften


Zwei Betretungsverbote ausgesprochen
Behörde prüft 1.400 Fälle von ungeimpften Pflegekräften

Von dpa
Aktualisiert am 23.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Arzt verabreicht Impfstoff an Patient (Symbolbild): In Baden-Württemberg läuft die einrichtungsbezogene Impfpflicht an.Vergrößern des BildesArzt verabreicht Impfstoff an Patient (Symbolbild): Nach drei Monaten einrichtungsbezogener Impfpflicht zieht das Land Hamburg eine positive Bilanz. (Quelle: Bihlmayerfotografie/imago-images-bilder)
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Lange wurde über sie debattiert und letzten Endes mit einer demokratischen Mehrheit durchgesetzt: die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bislang wurden in Hamburg zwei Betretungsverbote verhängt – eine positive Bilanz.

Wegen Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht sind in Hamburg bislang zwei Betretungsverbote gegen Pflegekräfte ausgesprochen worden. Weitere rund 1.400 Fälle von nicht gegen das Coronavirus geimpften Pflegekräften befänden sich derzeit in der Einzelfallprüfung, "so dass in den kommenden Wochen zahlreiche Entscheidungen hierzu anstehen", sagte Martin Helfrich, Sprecher der Sozialbehörde, der Deutschen Presse-Agentur. Mit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März mussten medizinische und pflegerische Einrichtungen Mitarbeiter an die Gesundheitsbehörden melden, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben.

"Solche Meldungen liegen uns aus 964 Einrichtungen vor und betreffen insgesamt rund 4.900 Personen", sagte Helfrich. Darunter seien aber auch rund 900 Fälle von Praktikanten, die zum Teil nur zeitlich begrenzt tätig gewesen seien. Die Zahlen entsprächen der angenommenen Impfquote von über 95 Prozent. "Zur Einordnung ist also klar zu sagen: Die allermeisten Beschäftigten im Gesundheitswesen sind geimpft."

Hamburg: Nachreichung von Impfnachweisen für Pflegekräfte möglich

Die den Behörden gemeldeten Pflegekräfte hatten in einem schriftlichen Anhörungsverfahren mehrere Wochen Zeit, sich zu erklären. Wurde die Frist versäumt, seien sie gegebenenfalls gemahnt worden, sagte Helfrich. "Dieser Prozess erstreckte sich über die bisher verstrichene Zeit seit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Meldungen und Rückmeldungen werden derzeit sukzessive abgearbeitet."

Zahlreichen Fälle hätten sich aufgrund der beigebrachten Unterlagen aber bereits erledigt, etwa wenn ein gültiger Impfnachweis nachgereicht wurde. "Über 1.600 der zuvor genannten Fälle sind auf diese Weise abgeschlossen."

Sofern kein Nachweis beigebracht werde oder keinerlei Reaktion erfolge, würden die Gesundheitsämter im Einzelfall über mögliche Konsequenzen entscheiden - in letzter Konsequenz auch über ein Betretungsverbot. "Hierzu beziehen wir eine Stellungnahme der jeweiligen Einrichtung ein, mit der wir unter anderem den Aspekt der Versorgungssicherheit der Patienten berücksichtigen", sagte Helfrich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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