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Hamburg: Frau uriniert neben Gleise – und bricht sich das Handgelenk


Heiterer Abend endet im Krankenhaus
Frau uriniert neben Gleise – und bricht sich das Handgelenk

Von t-online, mkr

Aktualisiert am 05.07.2022Lesedauer: 2 Min.
S-Bahnhof Diebsteich (Archivbild): Hier verletzte sich die Frau.Vergrößern des BildesS-Bahnhof Diebsteich (Archivbild): Hier verletzte sich die Frau. (Quelle: teamwork/imago-images-bilder)
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An einem Bahnhof musste eine Frau dringend auf die Toilette und ging dafür in ein Gebüsch. Beim Versuch, wieder auf den Bahnsteig zu klettern, verletzte sie sich.

Dieser Ausflug endete im Krankenhaus: Eine 43-Jährige hat sich nach einem Sturz vom Bahnsteig das Handgelenk gebrochen. Am Dienstagabend habe sie mit ihrer 48-jährigen Freundin einen heiteren Abend in Hamburg verbracht, teilte die Polizei mit. Als die beiden am S-Bahnhof Diebsteich angekommen waren, verspürte sie das Bedürfnis, sich zu erleichtern.

Hierbei erblickte die 43-Jährige jenseits der Gleise ein Gebüsch, welches sich ihrer Meinung nach gut zur Verrichtung einer Notdurft eignete. Die Frau sei deshalb vom Bahnsteig geklettert, habe die Gleise überquert und in die Büsche uriniert. Ihre Freundin begab sich nach Polizeiangaben zwischenzeitlich ebenfalls auf die Gleise, weil ihre Freundin nach längerer Zeit nicht zurückgekommen sei und sie sich Sorgen gemacht habe.

Hamburg: Frau verletzt sich beim Versuch, auf Bahnsteig zu klettern

Als beide Frauen anschließend wieder auf den Bahnsteig zurückkehren wollten, sei die 43-Jährige zurück auf die Gleise gestürzt und habe sich augenscheinlich das Handgelenk gebrochen. Ein 27-Jähriger, der den Frauen zuvor beim Versuch, aus dem Gleisbett zu klettern, geholfen hatte, wählte umgehend den Notruf.

Daraufhin wurde die Strecke gesperrt und Rettungskräfte von Bundes- und Landespolizei sowie der Feuerwehr rückten zum Einsatzort aus, so die Polizei. Die Verletzte sei anschließend nach der Versorgung durch einen Notarzt in ein Hamburger Krankenhaus gefahren worden. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unbefugten Aufenthalts in den Gleisen eingeleitet.

Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizei: "Der Aufenthalt in den Gleisen ist verboten. Leichtsinniges Verhalten an Bahnanlagen kann zu schweren Unfällen führen und – wie in diesem Falle – auch Unbeteiligte gefährden. Die Stromschiene hat eine Spannung von 1.200 Volt Gleichstrom. Ein Kontakt mit ihr endet oftmals tödlich."

Verwendete Quellen
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