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Corona-Betrug: Schillernder Tech-Millionär in Hamburg angeklagt


Gemeinsam mit seiner Mutter
Schillernder Tech-Millionär wegen Corona-Betrugs angeklagt

Von t-online, aby, mtt

Aktualisiert am 29.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Can Ansay (Archivfoto): Die Staatsanwaltschaft hat den Anwalt angeklagt.Vergrößern des BildesCan Ansay (Archivfoto): Die Staatsanwaltschaft hat den Anwalt angeklagt. (Quelle: Michael Kohls)
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Eine Gynäkologin und ihr berühmter Sohn sollen falsche Krankschreibungen, Testzertifikate und Genesenen-Nachweise angeboten haben. Jetzt sind sie angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat eine Hamburger Ärztin wegen zum Teil gewerbsmäßigen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse in 163 Fällen und Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angeklagt. Dem Sohn der Angeklagten, einem Hamburger Rechtsanwalt und selbsterklärtem Tech-Millionär, wird Beihilfe zu den Taten vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Der Rechtsanwalt soll den Ermittlern zufolge auf der Website einer von ihm betriebenen Firma zwischen November 2019 und Januar 2022 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zum Preis von jeweils 14 Euro sowie kostenlose Corona-Testzertifikate und Genesenen-Nachweise angeboten haben.

Patienten wurden nicht auf Corona untersucht

Die Dokumente waren demnach jeweils ausgestellt und unterschrieben von seiner Mutter, einer Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Beide Angeklagte sollen sich darin einig gewesen sein, dass eine vorherige Untersuchung oder ein persönlicher Kontakt zu den Patienten nicht stattfinden sollte, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Auch ein Corona-Test unter ärztlicher oder fachkundiger Aufsicht oder ein PCR-Test seien zum Erhalt der Bescheinigung nicht erforderlich gewesen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten in 22 Fällen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, in 136 Fällen Corona-Testzertifikate und in fünf Fällen Genesen-Nachweise unrechtmäßig erstellten und verkauften.

Wahre Anzahl der Tests könnte viel höher liegen

Bei dem Rechtsanwalt handelt es sich um den schillernden Online-Unternehmer Can Ansay, wie die Staatsanwaltschaft t-online bestätigte. Er hatte es bereits vor Corona mit seinem Krankschreibungsservice in die Schlagzeilen geschafft, zahlreiche Medien hatten darüber berichtet.

Die Zahl der von Ansay ohne persönlichen Kontakt ausgestellten Corona-Zertifikate dürfte ihm selbst zufolge viel höher liegen als von der Staatsanwaltschaft angeklagt. In einem Interview mit der Wochenzeitung "Die Zeit" hatte Ansay Anfang des Jahres von zeitweise 50.000 Usern pro Tag gesprochen, die seinen Service in Anspruch genommen hätten.

Ansay bietet jetzt Cannabis an

Zuletzt erregte Ansay mit einem neuen Geschäftsfeld Aufmerksamkeit. Er stieg ins Cannabis-Business ein. Im Online-Shop der Firma Dr. Ansay Ltd. mit Sitz auf Malta kann man verschiedene Marihuana-Sorten bestellen. Im Angebot sind mehr als 90 Varietäten, per Filter kann man nach eigenen Vorlieben sortieren lassen. Unter anderem lassen sich dort zitroniger, blumiger oder holziger Geschmack, unterschiedliche Sativa- oder Indica-Anteile sowie der gewünschte THC- und CBD-Gehalt einstellen.

Die günstigsten Züchtungen gibt es ab etwa neun Euro pro Gramm, die teuersten kosten rund das Doppelte. Dabei sind auch Sorten, die Ansays Namen tragen, zum Beispiel "Dr. Ansay Gorilla Glue" für 9,99 Euro das Gramm.

Cannabis-Rezept für 59 Euro

Besonderer Service: Wer noch kein Rezept für medizinisches Cannabis hat, kann sich das für 59 Euro gleich dazu bestellen. Und das wie bei Ansays Krankschreibungs- und Corona-Angeboten zumindest zunächst ganz ohne Arztkontakt und bloß auf Grundlage eines Online-Fragebogens. Erst später soll ein Videochat mit einem Arzt erfolgen.

"Andere reden nur, wir machen", wirbt Ansay für diese Vorgehensweise. "Nicht nur für Cannabis als Arznei, sondern auch als Genussmittel übertrifft unser Online-Apotheken-Shop alle Erwartungen des Gesetzgebers an einen praktischen und kontrollierten Vertrieb – sogar günstiger als auf dem Schwarzmarkt."

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 29. November 2022
  • Telefonat mit Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering
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