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Bericht: Christina Blocks Kinder bleiben vorerst in Dänemark


Partnerin von Gerhard Delling
Bericht: Christina Blocks Kinder bleiben vorerst in Dänemark

Von t-online, aby

17.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Christina BlockVergrößern des BildesChristina Block, Unternehmerin aus Hamburg (Archivbild): Sie streitet mit ihrem Ex-Mann um ihre Kinder. (Quelle: Georg Wendt/Archivbild/dpa)
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Die Hamburger Unternehmerin Christina Block hat einem Bericht zufolge eine Niederlage vor Gericht kassiert. Die Partnerin von Gerhard Delling feiert dennoch einen Teilerfolg.

Die Hamburger Unternehmerin und "Block House"-Erbin Christina Block hat eine Niederlage vor Gericht erlitten: Das Amtsgericht im dänischen Sønderborg hat am Freitag die Rückführung der Kinder nach Deutschland abgelehnt, berichtet der Sender RTL. Damit bleiben die beiden jüngsten gemeinsamen Kinder von Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel vorerst bei ihrem Vater in Dänemark.

"Wir sind erleichtert", sagte Hensel t-online. "Wir haben zwar damit gerechnet, aber es ist schön, dass man das liest." Aufatmen will er aber noch nicht. "Es ist ja noch nicht zu Ende", sagte er. Es sei aber ein wichtiger Etappensieg, "auch für das Kindeswohl".

Dass die Kinder sofort nach Hamburg zurückkehren würden, hatte Christina Block jedoch auch gar nicht erwartet: "Die kriege ich nicht von heute auf morgen wieder", sagte die Partnerin von Moderator Gerhard Delling t-online. Nach anderthalb Jahren der Trennung sei es ganz normal, dass die Kinder nicht einfach so von einem Haushalt in den anderen versetzt würden.

Teilerfolg für Christina Block vor dänischem Gericht

Sie sei dennoch "froh und glücklich", sagte die 49-Jährige. Denn in dem Urteil sei es nicht nur um die Rückführung der Kinder gegangen: Auch über das Umgangsrecht wurde laut Block entschieden. Und in diesem Punkt hatte die Unternehmerin nach eigenen Angaben Erfolg: Ihr sei ein Umgangsrecht in Begleitung eines deutschen Umgangspflegers zugesprochen worden. Ein Sachverständiger soll die Streitparteien und die Kinder begutachten.

Davon erhofft sich Block "ganz viele neue Erkenntnisse" – und Vorteile bei der Revision, die sie einlegen will. Denn durch den Umgang mit den Kindern und die Begutachtung sei eine Rückführung realistischer. Sollte die Rückführung jedoch erneut abgelehnt werden, will sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

Im August 2021 waren die Kinder Klara (12) und Theo (9) nach einem Wochenende bei ihrem Vater nicht mehr zu Christina Block zurückgekehrt. Seitdem hat die Hamburgerin die beiden nicht mehr gesehen. Nach Angaben von Hensel wollen die Kinder nicht zurück, Block wirft ihm vor, ihr die Kinder vorzuenthalten.

In einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes wurde der Unternehmerin das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder zugesprochen. In Dänemark werden die deutschen Beschlüsse aber nicht automatisch umgesetzt: Das Land hat eine darauf bezogene EU-Verordnung nicht unterzeichnet – als einziger Mitgliedsstaat der EU. Das dänische Familiengericht erkennt das OLG-Urteil zwar an, will es aber nicht vollstrecken lassen, da die Kinder beim Vater wohnen wollten.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Stephan Hensel
  • Telefonat mit Christina Block
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