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Behörde greift durch: Neue Regelungen fürs Kitesurfen vor Sylt


Novelle nach 30 Jahren
Neue Regelung fürs Kitesurfen vor Sylt

Von t-online, cch

01.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Kitesurfen auf Sylt (Archivbild): Kitesurfen ist nur noch in bestimmten Zonen erlaubt.Vergrößern des BildesKitesurfen auf Sylt (Archivbild): Kitesurfen ist nur noch in bestimmten Zonen erlaubt. (Quelle: HochZwei/imago images)
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Freizeitsportler müssen sich auf neue Regeln in der Nordsee und im Wattenmeer einstellen. Die betreffen vor allem Kitesurfer und Wingsurfer.

In der Nordsee und im Wattenmeer sind kürzlich neue Regeln für die Schifffahrt und den Wassersport in Kraft getreten. Damit ist Kitesurfen und Wingsurfen seit dem 29. April in den Nationalparken Hamburgisches Wattenmeer, Niedersächsisches Wattenmeer und Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer verboten. Diese und ähnliche Sportarten werden in gesondert ausgewiesene Erlaubniszonen verlagert. Die "Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee" (NordSBefV) wurde zum ersten Mal seit 1992 erneuert.

Das bedeutet, dass auch auf Sylt an der Wattseite Wassersportler auf diese Sportarten verzichten müssen. Laut der Verordnung ist es untersagt, dort die Bundeswasserstraßen "mit Wasserfahrzeugen, die von einem Drachen oder Flügel gezogen werden" zu nutzen. Auch maschinenangetriebenen Wassersportgeräte wie etwa Wassermotorräder dürfen in den Bereichen nicht fahren. Gleiches gilt für Boote, die Wasserski oder andere Schwimmkörper zu Freizeitzwecken ziehen.

Nationalflächen haben sich verändert

Grund für die Regeländerungen sind erhebliche Veränderungen und Erweiterungen der Nationalparkflächen in den vergangenen 30 Jahren, teilt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft mit. "Durch die natürliche Dynamik des Wattenmeers verlagern sich regelmäßig Priele und Sandbänke im Meeresgebiet", heißt es. Der Nationalpark werde zudem deutlich stärker befahren als noch vor drei Jahrzehnten. Die Neufassung der Verordnung trage dieser vermehrten Nutzung Rechnung. "Heutzutage verbreitete Nutzungen wie das Kitesurfen oder Schnell-Fahrten zu Offshore-Windparks bedurften beim Erlass der damaligen Verordnung keiner Regelung."

Es gebe weiterhin ausgewiesenen Kitebereiche, sodass eine Ausübung des Sports in der gesamten Wattenmeerregion "auf kurzem Wege" möglich sei.

Mit der Novelle entfällt auch die Regelung, nach der die Zone I der Nationalparks Wattenmeer drei Stunden vor und nach dem Tidehochwasser nicht befahren werden darf. In dieser Zone dürfen Schiffe aber nur an gesondert ausgewiesenen Stellen trocken fallen; dabei liegen sie aufgrund des tideabhängigen Wasserstandes einige Zeit im Watt auf Grund, bis der Wasserstand wieder steigt.

Die Naturschutzverbände Nabu und BUND kritisieren die neuen Regelungen als "schlechten Kompromiss". Ihnen zufolge reichen die Regelungen nicht aus, es sei ein höherer Schutzbedarf mit ausreichenden Ruhezonen und Geschwindigkeitsbeschränkungen nötig.

Verwendete Quellen
  • recht.bund.de: Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee
  • hamburg.de: Neue Regeln für die Wasserstraßen im Nationalpark Wattenmeer
  • nabu.de: "Schifffahrt im Wattenmeer: alles andere als nachhaltig"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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