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Kiel: Kinderpornografie-Verdacht – Razzia mit 30 Durchsuchungen


Datenträger sichergestellt
Verdacht auf Kinderpornografie: 30 Durchsuchungen im Raum Kiel

Von dpa
Aktualisiert am 25.05.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Polizeiauto (Symbolbild): Die Tatverdächtigen müssen sich nun vor Gericht verantworten.Vergrößern des BildesEin Polizeiauto (Symbolbild): Die Tatverdächtigen müssen sich nun vor Gericht verantworten. (Quelle: Agentur 54 Grad/imago-images-bilder)
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Im Kampf gegen Kinderpornografie hat die Polizei mehrere Razzien in Schleswig-Holstein durchgeführt. Im Fokus stehen mehrere Personen im Alter von 16 bis 82 Jahren.

Wegen des Verdachts auf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie haben Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft knapp 30 Durchsuchungen im Großraum Kiel vorgenommen. Es seien zahlreiche Datenträger sichergestellt worden, teilten die Staatsanwaltschaft und die Polizeidirektion Kiel am Donnerstag mit. Die Durchsuchungen waren am Mittwoch vor allem in Kiel, aber auch in Neumünster sowie den Kreisen Plön, Segeberg und Rendsburg-Eckernförde gelaufen. Zu Festnahmen kam es nicht.

Aufgrund aktueller Entwicklungen gab es laut Polizei zwei weitere Durchsuchungen in Bremerhaven und in Baden-Württemberg. Die 16 bis 82 Jahre alten Tatverdächtigen seien nach intensiven Ermittlungen wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material in den Fokus der Polizei geraten, hieß es. Hinweise darauf, dass sie untereinander vernetzt sind oder gemeinsam vorgingen, lägen bisher nicht vor.

Tatverdächtige bleiben vorerest auf freiem Fuß

Wegen fehlender Haftgründe hatte die Staatsanwaltschaft keine Haftbefehle beantragt. Die Tatverdächtigen müssten sich in Gerichtsverfahren verantworten. "Es liegen bislang keine Erkenntnisse vor, dass die tatverdächtigen Personen die aufgefundenen Daten auch selbst herstellten und damit aktiven Missbrauch begingen", erklärten Staatsanwaltschaft und Polizei in ihrer Mitteilung.

Die Auswertung der Daten werden den Angaben zufolge aufgrund der großen Mengen erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie gelten als Verbrechen und werden mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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