Erregung öffentlichen Ärgernisses Trio entblößt sich auf Schlagermove – Polizei schreitet ein
Auf dem Hamburger Schlagermove kam es zu einem Polizeieinsatz wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Drei Männer fielen durch unzüchtige Handlungen auf.
Auf dem Schlagermove in Hamburg hat eine Gruppe junger Männer am Wochenende für Wirbel gesorgt. Die Männer näherten sich leicht bekleidet jungen Frauen, tanzten diese an und entblößten dann ihre Geschlechtsteile. Wie Fotos eines Reporters vor Ort zeigen, trug das Trio extra dafür präparierte Bauchtaschen. Diese hatten ein Loch, die einen schnellen "Zugriff" ermöglichten. Laut Polizei hätten sie das männliche Genital mehrfach öffentlich gezeigt.
Laut dem Reporter waren die Reaktionen der Opfer auf diese Aktion gemischt. Einige hätten sich amüsiert darüber gezeigt, andere hingegen hätten mit Ekel reagiert und sich abgewandt. Wie die Polizei bestätigte, sei ein Ermittlungsverfahren von Amtswegen eingeleitet worden, nachdem das Trio gegen 16.30 Uhr im Bereich des Heiligengeistfeldes aufgefallen sei. Einer der Männer sei 27 Jahre alt, die anderen beiden 33 Jahre alt. Gegen sie werde wegen des Verdachts der Erregung öffentlichen Ärgernisses ermittelt.
Hamburg: Polizei weist Trio an, sich wieder anzuziehen
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, heißt es im Paragraf 183a Strafgesetzbuch (StGB), wenn die Tat nicht unter Paragraf 183, Exhibitionistische Handlungen, fällt. Entscheidend ist dabei, wie eine unbeteiligte Person als Beobachter die Entblößungshandlungen wahrnimmt.
Polizistinnen und Polizisten der Bereitschaftspolizei haben laut Polizei nach etwa einer Stunde der Freizügigkeit dem Spektakel ein Ende gesetzt. Die Männer wurden aufgefordert, sich wieder anzuziehen. Sie hätten sich kooperativ gezeigt und seien in kurze, knallgelbe Hosen und weiße T-Shirts geschlüpft. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seien sie vor Ort entlassen worden.
Die Untersuchung des Vorfalls dauert weiter an. Das Landeskriminalamt ermittelt, ob es einen oder mehrere Geschädigte gibt. Daher ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar, ob den Männern juristische Konsequenzen drohen.
- Reporter vor Ort
- gesetze-im-internet.de: Strafgesetzbuch (StGB), § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
- gesetze-im-internet.de: Strafgesetzbuch (StGB), § 183 Exhibitionistische Handlungen
- strafrechtsiegen.de: "Erregung öffentlichen Ärgernisses – Ab wann strafbar?"
- Anfrage bei Pressestelle der Polizei Hamburg