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Hamburg: Rapper und "Bewährungsverweigerer" Gzuz muss in den Knast


Angriff auf Fan
Rapper Gzuz muss in den Knast

Von t-online, dpa, EP

Aktualisiert am 04.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Gzuz, Rapper der 187 Straßenbande und bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß, muss eine Haftstrafe verbüßen.Vergrößern des BildesGzuz, Rapper der 187 Straßenbande und bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß, muss eine Haftstrafe verbüßen. (Quelle: André Lenthe/imago-images-bilder)
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Er schlug einer Frau ins Gesicht, die ein Selfie wollte, verstieß außerdem gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz: Dafür kassierte Rapper Gzuz nun eine Haftstrafe. Die Richterin nannte ihn "Bewährungsverweigerer".

Seine Verteidiger hatten Freispruch in zwei Anklagepunkten gefordert und noch versucht, Ausreden anzuführen. Ein illegaler Böller sei nur zufällig hinter sein Sofa gerutscht, wie die "Mopo" berichtet, der Schlag ins Gesicht einer Frau nur Notwehr. Ohne Erfolg: Rapper Gzuz muss ins Gefängnis.

Das Gericht sprach den 33-jährigen Frontmann der Band 187 Strassenbande der Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes schuldig.

Monatelange Haft und hohe Geldstrafe

Acht Monate und zwei Wochen soll der Rapper, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, nun absitzen. Außerdem hat die Richterin eine Geldstrafe von 414.000 Euro gegen den Angeklagten verhängt. Das sind 180 Tagessätze zu 2.300 Euro.

Die Richterin entschied sich gegen eine Bewährungsstrafe. Als Begründung hatte sie laut "Mopo" deutliche Worte: Der Angeklagte sei ein "Bewährungsversager".

Seine Verteidigung habe schockiert auf diesen Vorwurf reagiert und die Richterin attackiert: "Gehen Sie doch nach Moskau, mit so einem Rechtsverständnis." Der Angeklagte selbst gab sich dagegen reumütig. "Heute bin ich ein anderer Mann", werden seine letzten Worte vor Gericht von der "Mopo" zitiert. Aber für Reue war es zu spät.

Acht Monate allein für Angriff auf junge Frau

Am härtesten bestrafte die Kammer den Schlag ins Gesicht einer jungen Frau, die den Rapper morgens auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Allein dafür gab es acht Monate Haft. Mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, blieb die Kammer nur geringfügig unter der Forderung des Staatsanwalts, der für zehn Monate Haft und 225 Tagessätze zu je 2.000 Euro – insgesamt 450.000 Euro – plädiert hatte. Die Verteidiger des Musikers hatten sich für maximal 80 Tagessätze zu je 350 Euro ausgesprochen.

Das Amtsgericht Hamburg hatte Gzuz im September 2020 wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes, versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt. Zudem sollte er eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1.700 Euro – also insgesamt 510.000 Euro – zahlen. Dagegen hatte der Musiker Berufung eingelegt.

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