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Hamburg: 15-Jährige in Stadtpark vergewaltigt: Elf Angeklagte


Mit dem Handy gefilmt
15-Jährige in Stadtpark vergewaltigt: Elf Angeklagte vor Gericht

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 10.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Justitia (Symbolbild): Der Prozess soll bis zum 20. Dezember gehen.Vergrößern des BildesJustitia (Symbolbild): Der Prozess soll bis zum 20. Dezember gehen. (Quelle: Reiner Zensen/imago-images-bilder)
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Vor dem Landgericht Hamburg stehen elf Männer wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen vor Gericht. Zehn der Angeklagten sollen das Mädchen sexuell missbraucht haben, während der Elfte die Tat gefilmt hat.

Im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Vergewaltigung einer 15-Jährigen müssen sich ab dem heutigen Dienstag (9.30 Uhr) elf Männer vor einer Jugendkammer am Landgericht Hamburg verantworten. Zehn der Beschuldigten im Alter zwischen 18 und 22 Jahren sollen die Jugendliche im Stadtpark sexuell missbraucht haben.

Einem elften Angeklagten werden Beihilfe sowie Herstellung jugendpornografischer Inhalte und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Er soll das Geschehen mit dem Handy gefilmt haben. Diesen Vorwurf erhebt die Staatsanwaltschaft auch gegen einen der zehn Hauptangeklagten, der zudem die Handtasche mit Wertsachen des Mädchens gestohlen haben soll.

Hamburg: Das Opfer sei stark alkoholisiert gewesen und habe sich nicht wehren können

Die 15-Jährige hatte laut Angaben der Staatsanwaltschaft am 19. September 2020 eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. Stark alkoholisiert sei sie am späten Abend auf einen der Angeklagten getroffen. Er habe sie in ein Gebüsch geführt. Dort seien drei weitere Angeklagte hinzugekommen.

Die Männer hätten die Jugendliche teilweise unter Anwendung von Gewalt missbraucht. Danach sei die 15-Jährige noch zweimal in das Gebüsch geführt und jeweils von anderen Angeklagten vergewaltigt worden. Die Beschuldigten hätten die eingeschränkte Widerstandsfähigkeit des Mädchens ausgenutzt.

Landgericht Hamburg: Für die Angeklagten gilt vorerst die Unschuldsvermutung

Laut einer Senatsantwort auf Kleine Anfragen der CDU- und der AfD-Bürgerschaftsfraktionen sind vier der Angeklagten Deutsche, sechs haben andere Staatsangehörigkeiten, bei einem ist die Nationalität unklar. Ein Gerichtssprecher betonte, dass für die Angeklagten wie in jedem Strafverfahren bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte.

Die Tat hatte im vorigen Jahr zu einer heftigen Debatte geführt. So wurde in einer Unterschriftensammlung die "Veröffentlichung der Gesichter der Täter" gefordert. Die Hamburger Polizei leitete nach Angaben der Staatsanwaltschaft 144 Ermittlungsverfahren ein. Dabei ging es unter anderem um Fotos, Adressen oder andere Details von mutmaßlichen Tätern, die veröffentlicht wurden.

Strafverfahren in Hamburg: 41 weitere Verhandlungstage angesetzt

79 der Verfahren seien an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben worden. Einige Fälle seien eingestellt worden, mangels Tatverdachts oder weil die Beschuldigten nicht strafmündig waren. "Wir hoffen, dass das Hauptverfahren in einem anderen Klima stattfinden kann, in einem rechtsstaatlichen und fairen Umfeld", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering.

Bereits zu Beginn werde sich die Frage stellen, ob mit Rücksicht auf die junge Frau die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden müsse, erklärte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Die Jugendkammer hat 41 weitere Verhandlungstermine bis zum 20. Dezember angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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