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Hannover: Mann wirft Polenböller vor Familie mit Baby


Verbotene Pyrotechnik
18-Jähriger wirft Polenböller auf Familie mit Baby

Von t-online, pas

28.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein abgebrannter Böller liegt auf einer Straße (Symbolbild): In Hannover hat ein 18-Jähriger einen Polenböller auf eine junge Familie geworfen.Vergrößern des BildesEin abgebrannter Böller liegt auf einer Straße (Symbolbild): In Hannover hat ein 18-Jähriger einen Polenböller auf eine junge Familie geworfen. (Quelle: Caroline Seidel//dpa-bilder)
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In Hannover hat ein 18-Jähriger einen verbotenen Feuerwerkskörper vor eine Familie mit einem Säugling geworfen. Der Mann wurde anschließend festgenommen.

Am Dienstagabend hat ein 18-Jähriger auf dem Ernst-August-Platz in Hannover einen Feuerwerkskörper vor eine Familie mit einem Säugling geworfen. Wie ein Sprecher der Bundespolizeiinspektion Hannover sagt, soll es sich dabei um einen nicht zugelassenen Polenböller gehandelt haben. "Der Böller detonierte in unmittelbarer Nähe der Familienmutter und ihrem vier Monate jungen Baby", sagt der Sprecher. Ob das Baby verletzt wurde, ist bislang nicht bekannt.

Demnach habe sich der Vorfall gegen halb neun vor dem Hauptbahnhof Hannover ereignet. Der junge Mann habe den Böller vor die Füße einer dreiköpfigen Familie geworfen. Zeugen hätten die Polizei informiert, der mutmaßliche Täter konnte noch vor Ort vorläufig festgenommen werden. "Auf der Wache fanden die Beamten einen weiteren nicht zugelassenen Böller", sagt der Sprecher. Die Feuerwerkskörper sollen nun fachgerecht entsorgt werden.

Stadt Hannover verbietet Böller in der City

Gegen den 18-Jährigen werde nun wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und gefährlicher Körperverletzung ermittelt. "Neben der Gefahr einer körperlichen Schädigung bei der Nutzung ist der bloße Erwerb bereits strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden", so der Sprecher.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Hannover vom 28.12.2022
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