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Hannover: Autorennen endet mit Tod von zwei Kindern – Mordprozess


Tragödie mit zwei toten Kindern
"Psychische Ausnahmesituation": Angeklagte bestreitet Rennen

Von dpa, ella
Aktualisiert am 24.02.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 152133989Vergrößern des BildesTragischer Verkehrsunfall bei Barsinghausen (Archivbild): Bei dem Unfall starben zwei Kinder. (Quelle: Bernd Günther via www.imago-images.de)
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Vor Gericht muss sich eine Frau wegen Mordes an zwei Kindern verantworten. Sie soll sich bei Hannover an einem verbotenen Autorennen beteiligt haben.

Zum Auftakt eines Prozesses um ein illegales Autorennen mit zwei getöteten Kindern hat die Angeklagte sich unter Tränen bei den Hinterbliebenen entschuldigt. Die 40-Jährige, der unter anderem Mord vorgeworfen wird, las am Freitag im Landgericht Hannover eine Erklärung vor.

"Es war kaum erträglich, mit dieser Schuld zu leben, zumal ich selbst drei Kinder habe", sagte die Polin schluchzend. Sie bestritt aber, sich mit dem mitangeklagten anderen Autofahrer ein Rennen geliefert zu haben. Vielmehr habe sie während eines Überholvorgangs in einer psychischen Ausnahmesituation die falsche Entscheidung getroffen.

Auf einer Straße in Barsinghausen soll sich die Frau mit einem 40 Jahre alten Mitangeklagten an einem verbotenen Autorennen beteiligt haben. Dort kam es zum Zusammenstoß mit entgegenkommenden Fahrzeugen. Der Wagen einer vierköpfigen Familie wurde auf einen Acker geschleudert, die zwei und sechs Jahre alten Kinder auf der Rückbank starben. Weiterhin erlitten mehrere Menschen Verletzungen, darunter die mutmaßliche Unfallverursacherin.

Unfalltod zweier Kinder bei Hannover: Internationale Fahndung

Dem 40-Jährigen wird vorgeworfen, Beihilfe zum Mord und gefährliche Körperverletzung geleistet zu haben. Laut Anklage sollen die beiden Angeklagten am Nachmittag des 25. Februar 2022 mit ihren leistungsstarken Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von rund 180 Kilometern pro Stunde auf der einspurigen Straße nebeneinanderher gerast sein – erlaubt war hier nur Tempo 70.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hatte, beantragte sie einen Haftbefehl gegen die vermutete Unfallverursacherin. Nach internationaler Fahndung wurde die Frau am 20. September 2022 in Polen festgenommen.

Staatsanwaltschaft: Mordmerkmal erfüllt

Die 40-Jährige soll laut Anklage einen Unfall mit einem tödlichen Ausgang für die Insassen der ihr entgegenkommenden Fahrzeuge billigend in Kauf genommen haben. Bei der Tat sei der eigene Pkw verwendet worden und damit das Mordmerkmal des Gebrauchs eines "gemeingefährlichen Mittels" erfüllt worden. Ihr wird gefährliche Körperverletzung im Zusammenhang mit den verletzten Insassen des anderen Autos vorgeworfen. Außerdem müssen sich beide Beschuldigte wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.

Die Verlesung der Anklage steht am ersten Tag im Prozess. Den beiden 40-Jährigen soll zudem die Möglichkeit gegeben werden, Stellung zu beziehen. Laut einer Gerichtssprecherin sollen darüber hinaus Polizisten als Zeugen, die am Unfallort waren, vernommen werden. Insgesamt sind für den Prozess zehn Verhandlungstage vorgesehen. Dementsprechend könnte das Urteil am 30. März gesprochen werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Dieser Text wurde maschinell erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an unseren Leserservice.
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