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Hannover: Markise oder Sonnenschirm? Gastronom scheitert vor Gericht


Markise ist kein Sonnenschirm
Hannoverscher Gastronom scheitert im Markisen-Streit

Von t-online, cch

Aktualisiert am 10.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Markise (Symbolbild): Die Stadt Hannover forderte einen Gastronom auf, die mobile Markise vor seinem Restaurant zu beseitigen.Vergrößern des BildesMarkise (Symbolbild): Die Stadt Hannover forderte einen Gastronomen auf, die mobile Markise vor seinem Restaurant zu beseitigen. (Quelle: U. J. Alexander/imago images)
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Ein Gastronom aus Hannover ist mit einer Klage gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Es ging um eine mobile Markise.

Eine Markise ließ ihn vor das Verwaltungsgericht ziehen: Gastronom Mustafa Imerov hatte vor seinem griechischen Restaurant Eliniko in der Marienstraße eine mobile Version aufgestellt. Die Stadt Hannover forderte ihn dazu auf, sie abzubauen. Die Markise steht auf zwei Stützen, von denen aus Stoffbahnen als Sonnenschutz ausgefahren werden können. Für diese ist laut Stadt eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nötig; sie ähnele demnach einem Pavillon. Imerov argumentierte, dass Freisitze und Sonnenschirme vor seinem Lokal erlaubt seien. Für ihn ähnelt die mobile Markise einem Sonnenschirm.

Das Verwaltungsgericht wies am späten Donnerstag die Klage des Gastronomen aber ab. Es folgte der Sichtweise der Stadt: Das Aufstellen einer mobilen Markise im öffentlichen Raum sei eine erlaubnispflichtige Sondernutzung, erklärte es. Eine Erlaubnis für eine solche Sondernutzung habe Imerov weder beantragt noch erhalten.

Gericht: Mobile Markise ist kein Sonnenschirm

Es handelt sich laut Gericht bei der mobilen Markise nicht um einen genehmigungsfähigen Sonnenschirm. Ein Sonnenschirm stehe auf einem Rohr, die Markise hingegen auf mehreren Stützen, führte das Gericht aus. Somit sei die Vorschrift bezüglich der Schirme nicht auf die Markise anwendbar – es fehle an einer planwidrigen Regelungslücke.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragen. Einem Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen" zufolge plant er genau dies. Er kämpft weiter für seine mobile Markise.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
  • Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 09.03.2023
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