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Hannover: Ministerium will Gutachten zu Fluglärm – "Wissen um den Konflikt"


"Wir wissen um den Konflikt"
Lärm an Hannovers Flughafen: Ministerium gibt Gutachten in Auftrag

Von dpa
15.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Flugzeug auf einer Rollbahn (Symbolfoto): Die Messungen sollen zwischen Mai und Oktober stattfinden.Vergrößern des BildesEin Flugzeug auf einer Rollbahn (Symbolfoto): Die Messungen sollen zwischen Mai und Oktober stattfinden. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/JLANDSHOEFT)
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Zu laut oder doch auszuhalten? Um den Lärm an Hannovers Flughafen wird gestritten. Jetzt soll ein Gutachten für Aufklärung sorgen.

Das Land Niedersachsen lässt die Lärmbelastung durch Nachtflüge am Flughafen Hannover in einem Gutachten prüfen. Das Verkehrsministerium in Hannover bestätigte am Freitag entsprechende Berichte in mehreren Zeitungen. Die Lärmmessungen sollten möglichst noch in diesem Jahr in den verkehrsreichen Monaten Mai bis Oktober stattfinden.

"Dass die Grenzwerte eingehalten werden, wird kontinuierlich überwacht. Dennoch wissen wir auch um den Konflikt und die Belastung, die nächtlicher Fluglärm bei Anwohnern auslöst", sagte Verkehrsminister Olaf Lies (SPD). Sollte sich ergeben, dass nachts weitere Beschränkungen nötig sind, wolle man "gemeinsam mit Anwohnern und Flughafen eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden".

Hannover mit Alleinstellungsmerkmal

Denn es sei auch die wirtschaftliche Bedeutung der Nachtflüge zu bedenken. Sie solle in einem weiteren Gutachten geprüft werden. Hannover habe mit dem 24-Stunden-Betrieb ein Alleinstellungsmerkmal, sagte Lies. Mit einer neuen Nachtflugregelung von 2019 seien die Lärmschutzauflagen schon verschärft worden.

Im Jahr 2022 gab es den Angaben zufolge nachts zwischen 22.00 Uhr und 5.59 Uhr etwa 13.770 Flüge. Ein Großteil waren Frachtflüge. Personenflüge gingen vor allem in die Türkei für Touristen wie für Heimatbesucher. Das Land Niedersachsen ist am Hannover Airport in Langenhagen mit 35 Prozent beteiligt. Die Ausschreibung für das etwa 250.000 Euro teure Gutachten läuft noch bis zum 24. April.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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