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Muss Todkranker weiter für Fitnessstudio-Mitgliedschaft zahlen?


Inhaber widersprechen Vorwürfen
Muss ein Todkranker weiter fürs Fitnessstudio zahlen?

  • Patrick Schiller ist t-online Regio Redakteur in Hannover.
Von Patrick Schiller

Aktualisiert am 20.04.2023Lesedauer: 2 Min.
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Ein Mann hält ein Fitnessgerät in einem Sportstudio (Archivbild): Gab es einen Skandal um eine Mitgliedschaft in Hannover?Vergrößern des Bildes
Ein Mann hält ein Fitnessgerät in einem Sportstudio (Archivbild): Gab es einen Skandal um eine Mitgliedschaft in Hannover? (Quelle: Sergio Nievas/imago images)

Ein Fitnessstudio in der Region Hannover soll einen todkranken Mann nicht aus seinem Vertrag entlassen haben. Doch die Betreiber widersprechen den Vorwürfen.

Das Fitnessstudio "Elan" in Wennigsen (Region Hannover) soll einem sterbenskranken Mann die außerordentliche Kündigung verweigert haben. Das berichtete die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (HAZ) am Donnerstag. Nun haben die Betreiber des Studios die Vorwürfe zurückgewiesen.

Studiochef Marco Seiler sagte t-online, dass das Unternehmen die Kündigung längst akzeptiert und die eingezogenen Mitgliederbeiträge zurückerstattet hat.

Der 60-jährige Mann hatte dem Fitnessstudio eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wonach er aufgrund seines Krankheitsbildes kein Training mehr durchführen könne – auch nicht in Zukunft. Laut "HAZ" hat das Studio die Kündigung zunächst erst für Mai 2024 akzeptiert, obwohl er nur noch wenige Wochen zu leben hat.

Zynischer Brief an sterbenskranken Mann

Zusätzlich sei ein Antwortschreiben an den Mann ergangen. Dieses liest sich vor der Ernsthaftigkeit seiner Erkrankung zynisch: Eine gute Lebensbalance wäre auch im Alter wichtig, hieß es darin. Außerdem habe der Fitnessklub den Todkranken dazu bewegen wollen, eine beigefügte Kündigungsstornierung zu unterschreiben.

Doch Studiochef Seiler sagt: "Nach Eingang der Kündigung am 23.3.23, mit entsprechendem Attest, wurde zunächst, wie geschrieben, die Kündigung ordentlich bestätigt." Das Attest habe keine "Ausführung des Krankheitsbildes" beinhaltet – wie üblich. "Ohne das Hintergrundwissen ist aufgrund der ordentlichen Kündigung leider ein allgemeiner Standardbrief versendet worden", so Seiler weiter. Aufgrund dieses allgemeinen Attests sei die außerordentliche Kündigung zunächst abgelehnt worden.

Wo lag der Fehler?

Die Tochter des Mannes hatte sich anschließend bei dem Studio beschwert. Laut "HAZ" sei ihr jedoch ausgerichtet worden, dass eine vorzeitige Kündigung nur mit Sterbeurkunde möglich wäre. Erst nachdem die Zeitung das Fitnessstudio mit dem Fall konfrontiert hatte, habe dieses die Kündigung akzeptiert, heißt es weiter.

Dem widerspricht Seiler vehement: Intern wäre die Kündigung längst abgearbeitet gewesen, die bereits geleisteten Mitgliedsbeiträge noch im März rückwirkend für den Folgemonat erstattet worden. Allerdings räumt er ein Problem ein: "Der Fehler war, dass wir nicht noch einmal eine sofortige Kündigungsbestätigung herausgeschickt haben."

Von diesem Fehler habe die Studioleitung erst durch die Berichterstattung der Zeitung erfahren. Daraufhin sei die Clubleitung noch am Dienstag mit der Tochter in Kontakt getreten, um die Missverständnisse auszuräumen. Zudem habe das Fitnessstudio inzwischen eine schriftliche außerordentliche Kündigungsbestätigung versandt.

Verwendete Quellen
  • haz.de: "Fitnessstudio aus der Region Hannover verweigert todkrankem Mann die Kündigung"
  • Telefonische Anfrage beim Elan Fitness Wellness und Spa
  • Pressemitteilung vom Elan Fitness Wellness und Spa
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