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Hannover: Staatsoper-Intendantin Laura Berman antisemitisch beleidigt


Antisemitismus
Frau beleidigt Staatsoper-Intendantin per Kontaktformular

Von t-online, cch

Aktualisiert am 10.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Laura Berman, designierte Staatsoper-Intendantin im StaatstheaterVergrößern des BildesLaura Berman (Archivbild): Die Staatsoper-Intendantin im Staatstheater Hannover wurde offenbar per Kontaktformular aufs Übelste beleidigt. (Quelle: Christophe Gateau/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Eine Frau soll Ende 2022 über das Kontaktformular des Staatstheaters Hannover dessen Intendantin beleidigt haben. Nun kommt es zur Gerichtsverhandlung.

Die Intendantin der Staatsoper Hannover, Laura Berman, soll Opfer von antisemitischen Beleidigungen geworden sein. Wie das Amtsgericht am Mittwoch mitteilte, ist ihm ein Verfahren wegen des Vorwurfs der verhetzenden Beleidigung anhängig.

Demnach soll die Angeklagte über das Kontaktformular des Staatstheaters Intendantin Berman aufgrund ihres jüdischen Glaubens in ihrer Ehre herabgewürdigt und in ihrer Menschenwürde angegriffen haben. Der Vorfall ereignete sich im November 2022, so Richterin Heike Brodthage auf Anfrage von t-online.

In dem Schreiben soll sich die Angeklagte abfällig über das Opernhausprogramm geäußert haben. Die angeblich schlechte Qualität der Aufführungen soll sie der Zugehörigkeit der Intendantin zum Judentum zugeschrieben haben.

Angeklagte soll sich abwertend über Juden geäußert haben

Zudem wird der Frau vorgeworfen, sich insgesamt abwertend über Angehörige des Judentums geäußert zu haben. Richterin Brodthage sagte, dass in der Nachricht zum Beispiel mitgeteilt werde, Hitler sei "zu human zu Leuten dieser Sorte gewesen". Weiter hieß es darin, es handele sich um "ekelhaftes und krankes und menschenverachtendes Gesindel, was menschlicher Sondermüll ist und entsorgt gehört".

Das seien aber nur einige Beispiele. In der "relativ langen" Nachricht stehen laut der Richterin noch sehr viel mehr Beleidigungen. Gegen die mutmaßliche Verfasserin ist am 28. November 2022 ein Strafantrag gestellt worden. Gegen den erlassenen Strafbefehl hat die Angeklagte Einspruch eingelegt.

In einer Verhandlung am 17. August soll nun geklärt werden, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen. Für die Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung vom Amtsgericht Hannover (per E-Mail)
  • Telefonat mit Heike Brodthage, Richterin am Amtsgericht Hannover
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