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Hannover-Urteil: VW durfte 22 Namen im Dieselskandal weitergeben


Datenschutz im Dieselskandal
VW informierte Mitarbeiter nicht ausreichend

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 06.06.2025Lesedauer: 2 Min.
Fachgerichtszentrum in HannoverVergrößern des Bildes
Das Verwaltungsgericht Hannover musste über mögliche Datenschutzvertsöße bei VW urteilen. (Archifoto) (Quelle: picture alliance / Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-bilder)
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VW hat laut Gericht beim Umgang mit Mitarbeiterdaten nicht alles richtig gemacht. Doch in einem wichtigen Punkt bekommt der Konzern recht.

Volkswagen hat einem Urteil zufolge bei der Aufarbeitung des Dieselskandals teilweise den Datenschutz nicht beachtet. Eine Klage des Autobauers gegen mehrere Verwarnungen des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten hatte nur teilweise Erfolg. Zwar durfte VW auch Namen von Mitarbeitern an den von den USA eingesetzten Aufseher Larry Thompson übermitteln, urteilte das Verwaltungsgericht Hannover nach mehr als sechs Stunden Verhandlung. Allerdings habe der Konzern die Betroffenen zuvor nicht ausreichend darüber informiert.

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Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte dem Autokonzern vorgeworfen, bei der Aufarbeitung des Dieselskandals von 2015 gegen den Datenschutz verstoßen zu haben. 2023 hatte er deswegen insgesamt fünf Verwarnungen ausgesprochen, gegen die sich VW nun vor Gericht wehrte. In zwei Punkten gab das Gericht dem Autokonzern recht, in drei Punkten dem Datenschutzbeauftragten. (Az.: 10 A 4017/23) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können noch Rechtsmittel einlegen.

VW durfte 22 Namen weitergeben

Konkret ging es um die Weitergabe von Daten an den nach Auffliegen des Skandals eingesetzten US-Aufseher Larry Thompson sowie an den später ernannten Prüfer der US-Umweltschutzbehörde EPA. Der Landesdatenschutzbeauftrage hatte unter anderem gerügt, dass VW dabei auch die Namen von 22 Mitarbeitern offengelegt hatte.

In diesem Punkt widersprach das Gericht. VW habe ein berechtigtes Interesse nachweisen können und vor der Offenlegung der Namen auch eine Interessenabwägung vorgenommen, die nicht zu beanstanden sei. Keinen Bestand hatte auch die Rüge wegen angeblich nicht ausreichender Verschlüsselung von E-Mails an den US-Aufseher. Die von VW genutzte Verschlüsselung sei ausreichend gewesen, befand das Gericht.

Mitarbeiter nicht ausreichend informiert

Bestätigt wurden dagegen zwei Verwarnungen wegen nicht ausreichender Information der betroffenen Mitarbeiter über die Weitergabe von Daten sowie eine wegen fehlender Dokumention beim Austausch mit dem EPA-Prüfer. Laut Gericht hatte VW im Rahmen der US-Untersuchungen, die von 2017 bis 2022 liefen, mehr als 64.000 Dokumente offengelegt.

Der Dieselskandal war im Herbst 2015 ans Licht gekommen, nachdem in den USA Manipulationen bei den Abgasmessungen an VW-Dieselmotoren aufgeflogen waren. VW hatte statt des Einsatzes teurerer Abgastechnik die Messwerte mit Hilfe versteckter Software-Codes manipuliert. Diese sorgten dafür, dass bei Tests voll gereinigt wurde, im Straßenbetrieb jedoch ein Vielfaches der Emissionen auftrat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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