Hannover Weil sieht juristische Hürden für Hotspot-Regelung

Ministerpräsident Stephan Weil sieht für eine Corona-Hotspot-Regelung für ganz Niedersachsen zu hohe juristische Hürden. Ihm seien aber durch das Bundesinfektionsschutzgesetz die Hände gebunden, sagte der SPD-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag). "Es bräuchte schon entweder ein besonders gefährliches Virus, was wir momentan zum Glück nicht haben. Oder das Kriterium der drohenden Überlastung des Gesundheitssystems müsste erfüllt sein. Auch das aber sehen wir einstweilen nicht", betonte Weil. "Sorry, aber wenn ich könnte, würde ich für Niedersachsen sehr gerne beispielsweise an der allgemeinen Maskenpflicht festhalten. Aber bei einem nüchternen Blick auf den Gesetzestext gibt das die derzeitige Situation nun einmal nicht her."
Der Regierungschef räumte ein, dass er auch deswegen zurückhaltend sei, weil Niedersachsen ein sensibles Oberverwaltungsgericht (OVG) habe. Vor dem OVG in Lüneburg hatte das Land bei Klagen gegen Corona-Auflagen schon mehrfach das Nachsehen. "Unser OVG geht kritisch an die Klagen heran, das ist auch vollkommen in Ordnung. Wir müssen mit guten Argumenten antreten können. Sonst können wir es auch gleich lassen", betonte Weil.
Die Landesregierung beobachte die Corona-Lage weiter sehr genau. "Wir werden auch nichts anbrennen lassen, aber es macht keinen Sinn, jetzt in ein aussichtsloses Verfahren zu ziehen", stellte der Ministerpräsident fest. Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes sind bis auf die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen kaum noch Corona-Schutzmaßnahmen vorgesehen. Viele Länder wie auch Niedersachsen nutzen die Übergangsfrist bis zum 2. April. Danach sind weitergehende Vorgaben nur noch in sogenannten Corona-Hotspots möglich. "Die Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz legt die Messlatte extrem hoch", sagte Weil.