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Rathausaffäre: Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel ein


Hannover
Rathausaffäre: Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel ein

Von dpa
31.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Revisionsprozess um Rathausaffäre HannoverVergrößern des Bildes
Stefan Schostok, früherer Oberbürgermeister von Hannover, kommt zum Landgericht Hannover. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa)
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Nach der Verurteilung von Hannovers Ex-Oberbürgermeister Stefan Schostok in der Rathausaffäre hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Das sei "fristwahrend" und vorsorglich geschehen, sagte die Sprecherin der Anklagebehörde, Kathrin Söfker, am Donnerstag. Zunächst werde die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Hannover abgewartet und gründlich geprüft - auch auf die Erfolgsaussichten. Dann werde entschieden, ob die Behörde Revision einlege.

Ein Grund dafür sei auch, dass der Strafrahmen von der Bewertung der Staatsanwaltschaft abgewichen sei. Zuvor hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet.

Schostok war am Vortag wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden. Sein früherer Büroleiter und Chefjurist Frank Herbert wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor neben Geldstrafen auch Bewährungsstrafen für beide gefordert. In der Affäre geht es um Zulagen von rund 49.500 Euro, die Herbert zwischen April 2015 und Mai 2018 rechtswidrig erhalten hatte. Seit Oktober 2017 wusste Schostok nach Überzeugung des Gerichts von der Rechtswidrigkeit der Zulage, stoppte sie aber nicht.

Das Landgericht Hannover hatte Schostok im April 2020 vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen, sein Ex-Büroleiter hatte eine Geldstrafe wegen Betrugs durch Unterlassen erhalten. Allerdings hob der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr den Freispruch Schostoks auf, auch Herberts Verurteilung wurde aufgehoben. Daher wurde ein erneuter Prozess notwendig.

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