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Firmen kürzen Weihnachtsgeld wegen Streikteilnahme

Von dpa
20.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Streik
Beschäftigte nehmen an einem Warnstreik teil. (Quelle: Stefan Sauer/dpa/ZB/Symbolbild/dpa-bilder)
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Wegen der Teilnahme an Streikaktionen haben zwei Handelsketten in Niedersachsen nach Gewerkschaftsangaben zahlreichen Angestellten das Weihnachtsgeld gekürzt. Betroffen seien etwa 150 Mitarbeitende des Unternehmens Edeka Minden-Hannover und des Textilhändlers Primark in Hannover, teilte die Gewerkschaft Verdi am Montag mit. Die Kürzungen beliefen sich demnach auf bis zu 300 Euro brutto.

"Wir fordern die Unternehmen auf, diese Strafmaßnahme umgehend zurückzunehmen", sagte Sabine Gatz, die Landesfachbereichsleiterin Handel von Verdi in Niedersachsen und Bremen. Die Belegschaften hätten sich bei ihren Streiks in der Tarifrunde im Sommer wegen Corona noch zurückgehalten. Es dürften nicht einzelne für ihren Einsatz für die Kollegen bestraft werden.

Eine Unternehmenssprecherin von Edeka Minden-Hannover bestätigte die Angaben nicht, verwies aber auf den Tarifvertrag mit Verdi. Danach werde Weihnachtsgeld nur für jeden vollen Monat der Beschäftigung bezahlt. Streiktage zählten wie andere unbezahlte Fehltage nicht als Arbeitszeit. Deshalb erlösche für diese Monate der Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Die Gewerkschaften seien verpflichtet, Streikausfallgeld zu zahlen, sagte die Edeka-Sprecherin. "Von daher gehen wir davon aus, dass auch beim entfallenen Anteil des Weihnachtsgelds die Gewerkschaften das Ausfallgeld zahlen."

Eine Sprecherin von Primark sagte, das Unternehmen zahle seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Sonderzahlung für jeden vollen Monat, den sie im Betrieb tätig waren. "Zeiten, für die kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht, werden nicht angerechnet."

Verdi gestand ein, dass es im Tarifvertrag für Niedersachsen eine - wie es hieß - "Formulierungslücke" gebe. Sie ermögliche es, die Kürzungen für Zeiten von unbezahltem Urlaub oder Langzeiterkrankungen auch auf eine Streikteilnahme anzuwenden. Allerdings hätten die Seiten in den Tarifverhandlungen mündlich vereinbart, dies nicht so zu handhaben. Die Regelung existiere im Einzelhandel bundesweit ausschließlich in Niedersachsen, teilte Verdi mit.

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