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"Reichsbürger"-Nähe: Kommissar aus Beamtenverhältnis gelöst


Hannover
"Reichsbürger"-Nähe: Kommissar aus Beamtenverhältnis gelöst

Von dpa
28.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Disziplinarklage gegen PolizistenVergrößern des BildesEin angeklagter Polizist sitzt kurz vor Beginn der Verhandlung in einem Saal. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa/dpa-bilder)
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Ein Kriminalhauptkommissar wird nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover wegen seiner Nähe zur "Reichsbürger"-Bewegung aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Ein Polizeibeamter habe die Pflicht, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen, er habe ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zum Staat, sagte der Vorsitzende Richter Martin Goos am Donnerstag zur Urteilsbegründung. "Damit verträgt sich Ihr Verhalten nicht." Die Polizeidirektion Hannover hatte eine Disziplinarklage gegen den 58-Jährigen eingereicht, um ihn aus dem Dienst zu entfernen.

Vorgeworfen wurde ihm unter anderem, der "Reichsbürger"-Bewegung anzugehören sowie staatliche Institutionen verunglimpft und auf Veranstaltungen der "Querdenker"-Szene Verschwörungstheorien verbreitet zu haben. Der Vorwurf der Nähe zur "Reichsbürger"-Bewegung erscheine berechtigt, sagte Goos. Der 58-Jährige folge entsprechenden "Argumentationsmustern". "Reichsbürger" bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkennen ihre Rechtsordnung nicht an.

Der Polizist aus Hannover war früheren Angaben zufolge nach einer Rede bei einer Demonstration gegen die Corona-Schutzmaßnahmen in Dortmund vorerst vom Dienst entbunden worden. Der Mann hatte sich demnach bei der Kundgebung im August 2020 mit vollem Namen als Kriminalhauptkommissar vorgestellt und die Corona-Regeln hinterfragt. Dabei forderte er seine Kollegen auf, sich in der Corona-Lage mehr ihrem Gewissen als dem Gehorsam verpflichtet zu fühlen.

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