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Waffenexport auf Umwegen kommt Sig Sauer teuer zu stehen


Karlsruhe
Waffenexport auf Umwegen kommt Sig Sauer teuer zu stehen

Von dpa
01.07.2021Lesedauer: 3 Min.
Millionen-Einziehung bei Sig Sauer war rechtensVergrößern des Bildes
Die Firmenzentrale des deutschen Waffen-Herstellers Sig Sauer. (Quelle: Marcus Brandt/dpa/archivbild/dpa-bilder)

Erst legal in die USA, dann von dort nach Kolumbien: Eine nicht genehmigte Ausfuhr von über 38.000 Pistolen aus Deutschland kommt den Waffenhersteller Sig Sauer teuer zu stehen. Die gerichtlich angeordnete Einziehung von insgesamt 11,1 Millionen Euro für den Waffenexport auf Umwegen ist rechtens, entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. Ein Urteil des Kieler Landgerichts, das die Einziehung des Millionenbetrags bei drei Sig-Sauer-Gesellschaften angeordnet hatte, ist weitgehend rechtskräftig (Az. 3 StR 518/19). Die Höhe der Einziehungsbeträge sei in zwei Fällen zutreffend bestimmt worden, bei einer Gesellschaft in Eckernförde wurde die Sache zur Neuverhandlung zurückverwiesen.

Der Waffenhersteller hatte zwischen 2009 und 2011 mehr als 47.000 Pistolen vom Typ SP 2022 an eine Schwesterfirma in die USA geliefert. Davon wurden über 38.000 nach Kolumbien re-exportiert. Genehmigt war allerdings nur die Ausfuhr nach Amerika. Die Pistolen gingen an die kolumbianische Nationalpolizei. Sig Sauer zufolge handelte es sich um einen Auftrag der damaligen Obama-Regierung zur Unterstützung kolumbianischer Behörden im Kampf gegen die Drogenkriminalität.

Die Menschenrechtslage in Kolumbien wurde allerdings damals vom Auswärtigen Amt als ernst eingestuft. Das Land leidet unter Gewalt und Armut. Seit Monaten gibt es gewalttätige Proteste gegen die Regierung. Die "Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!" kritisierte, friedliche Proteste würden dort "von der Polizei niedergeschossen". Die Friedensaktivisten protestierten vor dem BGH-Urteil unter dem Motto "Deutsche Waffen töten in Kolumbien" gegen Waffenexporte in das Land. Das Kinderhilfswerk Terre des Hommes hat nach eigenen Angaben Belege dafür, dass deutsche Pistolen in Kolumbien auch von Drogenbanden, Paramilitärs und Guerillagruppen bei Verbrechen eingesetzt würden.

Das Landgericht Kiel hatte im April 2019 Bewährungsstrafen und hohe Geldauflagen gegen drei ehemalige Ausfuhrverantwortliche verhängt. Diese Urteile waren schon vor dem BGH-Spruch rechtskräftig. Die Revision nun richtete sich gegen die Millionen-Einziehung. Nach Berechnung des Gerichts erlöste die deutsche Sig Sauer Beteiligungs GmbH durch den Verkauf an die US-Gesellschaft 7,4 Millionen Euro. Der Umsatz der Waffengeschäfte zwischen der US-Firma Sig Sauer Inc. und dem US-Militär wurde auf 11,1 Millionen Euro beziffert.

Nur im Fall der neuen Sig Sauer GmbH & Co. KG in Eckernförde - die ursprüngliche Waffenschmiede hat die Produktion eingestellt - hat der BGH die Einziehungsanordnung aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Das Landgericht habe nicht festgestellt, welcher Wert dem ausgegliederten Vermögen zukam und ob mit der Ausgliederung der staatliche Zugriff vereitelt oder die Tat verschleiert werden sollte, so der BGH.

Der Anwalt der Sig Sauer GmbH & Co. KG in Eckernförde, Gerald Goecke, meinte: "Es ist gut möglich, dass das Land Schleswig-Holstein nun am Ende des Verfahrens die bereits von meiner Mandantin zur Sicherheit eingezogenen Gelder in Millionenhöhe zurückzahlen muss. Die Einziehung bei den anderen Unternehmen hat völlig gesondert unter Beachtung der dafür geltenden Vorschriften zu erfolgen."

"Sig Sauer muss wegen illegaler Waffenexporte historische elf Millionen Euro zahlen", kommentierte Holger Rothbauer, der Anwalt der "Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!" die Entscheidung. Dies sei die höchste Summe, die je von einem Kleinwaffenhersteller eingezogen worden sei. Friedensaktivist Jürgen Grässlin, der Sig Sauer wegen des Waffengeschäfts angezeigt hatte, sprach von einem Signal: "Das BGH-Urteil wird eine riesige Abschreckungswirkung für den illegalen Waffenhandel haben."

Grässlin kämpft weiter: Vor einem Jahr hat seine Initiative eine weitere Strafanzeige gegen Sig Sauer gestellt, wegen des Verdachts illegaler Waffenlieferungen nach Mexiko, Nicaragua und abermals Kolumbien.

Die drei Gesellschaften von Sig Sauer hatten eine Aufhebung des Landgerichtsurteils gefordert. Sie sind der Meinung, dass die Ausfuhren auch als Re-Export nach Kolumbien prinzipiell genehmigungsfähig gewesen wären.

Das jetzige Urteil des höchsten deutschen Strafgerichts ist das zweite gegen einen Waffenhersteller in kurzer Zeit: Derselbe BGH-Senat hatte am 30. März ähnlich zu Heckler & Koch geurteilt. Damals hatte er bestätigt, dass die Einziehung von mehr als drei Millionen Euro für rechtswidrige Waffenexporte nach Mexiko rechtens war (Az. 3 StR 474/19).

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