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BGH: Keine Revision im Streit um Kündigung von Ex-MDK-Chef


Koblenz
BGH: Keine Revision im Streit um Kündigung von Ex-MDK-Chef

Von dpa
10.08.2021Lesedauer: 1 Min.
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Die außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz ist wirksam und rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz rechtens ist. Das bestätigte eine Richterin des BGH am Dienstag.

Dem langjährigen Geschäftsführer des MDK war im Oktober 2013 fristlos gekündigt worden. Danach hatte der Medizinische Dienst weitere Kündigungsgründe in den Jahren 2015 und 2016 nachgeschoben.

Der frühere Geschäftsführer hatte geklagt und wollte feststellen lassen, dass sein Anstellungsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung beendet worden sei, und er hatte Ansprüche auf Gehaltszahlungen sowie die Überlassung des Dienstwagens und des Smartphones geltend gemacht. Das Landgericht Mainz gab seiner Klage im August 2016 im Wesentlichen statt, teils aus formalen Gründen, teils weil es keinen Grund für die außerordentliche Kündigung sah.

Weil der MDK und der Ex-Manager Rechtsmittel einlegten, landete der Fall beim OLG Koblenz. Das hob das Mainzer Urteil auf und verurteilte den Mann dazu, zu viel gezahltes Gehalt zurückzuerstatten sowie Dienstwagen und -handy zurückzugeben. Die OLG-Richter hielten nicht nur die außerordentliche Kündigung für wirksam. Es sei auch legitim gewesen, noch Kündigungsgründe nachzuschieben. Eine Revision gegen das Urteil hatten die Richter nicht zugelassen.

Zu recht, wie nun der BGH feststellte. Der frühere Geschäftsführer hatte daraufhin nämlich den BGH angerufen und Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Die Karlsruher Richter wiesen diese Ende Juli jedoch zurück. Damit sind nach Einschätzung des MDK Rheinland-Pfalz die Kündigungen wirksam und rechtskräftig.

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