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Schleswig-Holstein: Corona-Lockerungen – größere Treffen und Feiern erlaubt


Trotz steigender Inzidenz
Größere Treffen und Feiern in Schleswig-Holstein erlaubt

Von dpa
Aktualisiert am 26.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Gäste sitzen im Außenbereich eines Restaurants (Symbolbild): Auch für einen Besuch in den Innenräumen der Gastronomie sind keine Negativtests mehr notwendig.Vergrößern des BildesGäste sitzen im Außenbereich eines Restaurants (Symbolbild): Auch für einen Besuch in den Innenräumen der Gastronomie sind keine Negativtests mehr notwendig. (Quelle: Annette Riedl/dpa-bilder)
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Die Inzidenz in Schleswig-Holstein nähert sich wieder dem Wert 15. Dennoch treten neue Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft. Es darf wieder in größerer Runde gefeiert werden.

Die Schleswig-Holsteiner dürfen sich wieder in großer Runde treffen und auch größere Feiern abhalten. Seit Montag sind im Norden private Treffen von bis zu 25 Menschen erlaubt. Kinder unter 14 Jahren, Genesene und Geimpfte werden dabei nicht mitgezählt. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung hervor. Diese hatte die Landesregierung in der vergangenen Woche beschlossen.

Erleichterungen gibt es bei der Testpflicht. Sie gilt beispielsweise nicht mehr beim Besuch von Innenräumen in Restaurants und auch nicht mehr bei Veranstaltungen wie Feiern und Empfängen. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen wie Feiern und Empfängen ist aufgehoben.

Auch Testpflicht für Urlauber gelockert

Das gilt auch für Veranstaltungen mit Marktcharakter. Dort gelten aber weiter die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie eine Quadratmeterbeschränkung (pro Person sieben Quadratmeter begehbare Fläche). Bei Veranstaltungen mit Sitzungscharakter wie beispielsweise beim Sport ist weiter eine maximale Auslastung von 50 Prozent erlaubt.

Nur noch einen – höchstens 48 Stunden alten – negativen Corona-Test benötigen Urlauber, die im Hotel übernachten wollen. Ein Folgetest ist nicht mehr nötig. Auf Schiffen muss man draußen keine Maske mehr tragen. Die verbliebenen Testpflichten beim Sport sowie bei Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe sind weggefallen.

Bei Demonstrationen im Freien und Gottesdiensten gibt es keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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