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BGH hebt Freisprüche nach vorgetäuschtem Tod auf Ostsee auf


Kiel
BGH hebt Freisprüche nach vorgetäuschtem Tod auf Ostsee auf

Von dpa
08.12.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der Fall eines vorgetäuschten Todes mit der Absicht des Betrugs von Lebens- und Unfallversicherungen muss vom Landgericht Kiel in Teilen neu verhandelt werden. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob Freisprüche der Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Versicherungsbetrugs in 13 Fällen am Mittwoch auf, wie der BGH mitteilte (Az. 5StR 236/21).

Das Landgericht Kiel hatte einen 53 Jahre alten Mann und dessen gleichaltrige Ehefrau wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie einem Jahr verurteilt. In 13 weiteren Fällen wurden die Angeklagten freigesprochen. Sie hätten hier ohne weitere Schritte wie der Vorlage einer Sterbeurkunde nicht mit Auszahlungen rechnen können, argumentierte das Gericht. Daher sei es bei straflosen Vorbereitungshandlungen geblieben.

Das Ehepaar war angeklagt, im Oktober 2019 den Tod des Mannes vorgetäuscht zu haben, um von den Versicherungen 4,1 Millionen Euro zu kassieren. Dazu hatte der Mann nach Überzeugung des Gerichts einen Motorbootunfall und sein Ertrinken auf der Ostsee vorgetäuscht und sich anschließend monatelang versteckt. Zur Auszahlung kam es nicht.

Der BGH-Strafsenat beanstandete die Freisprüche des Landgerichts als rechtsfehlerhaft, weil dieses nicht geprüft habe, ob der angeklagte Sachverhalt unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten strafbar sei - etwa der Verabredung zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug oder wegen des betrügerischen Abschlusses der Versicherungsverträge (Eingehungsbetrug).

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