Die Richterorganisationen haben ihre Ablehnung einer GesetzesĂ€nderung fĂŒr mehr Einfluss der Politik auf die Auswahl von Richtern in Schleswig-Holstein bekrĂ€ftigt. Die im Grundgesetz vorgesehene Bestenauslese sei eine unersetzliche Voraussetzung fĂŒr das Vertrauen der BĂŒrger in die QualitĂ€t der Rechtsprechung. Das teilten der Richterverband und die Neue Richtervereinigung am Freitag zu einer Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss mit.
Der Grundsatz der Bestenauslese solle zu einem Leitgedanken herabgestuft werden, um dem Richterwahlausschuss eine nicht nĂ€her eingegrenzte Wahlfreiheit zu verschaffen, kritisierten die VerbĂ€nde. Dabei gebe der Gesetzentwurf von CDU, SPD, GrĂŒnen, FDP und SSW keine Antwort auf die Frage, an welchen Kriterien sich die Auswahlentscheidung stattdessen orientieren solle und was noch von der Bestenauslese ĂŒbrig bleibe.
Die Landesvorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, Christine Schmehl, kritisierte, die vorgeschlagenen Ănderungen des Richterwahlgesetzes seien die falschen MaĂnahmen zum falschen Zeitpunkt. "Die Regeln, nach denen Richterinnen und Richter in Schleswig-Holstein gewĂ€hlt werden, sind zu wichtig fĂŒr einen unausgegorenen Schnellschuss."
Der erste Sprecher der Neuen Richtervereinigung in Schleswig-Holstein, Michael Burmeister, brachte Ănderungen im Beurteilungswesen als Alternative ins Spiel. Es mĂŒsse allen daran gelegen sein, dass nur die persönlich und fachlich am besten Geeigneten ein Richteramt bekleiden. "Beurteilung und Richterwahl sind zwei Seiten einer Medaille, die in Ruhe und in einem transparenten Modernisierungsprozess zusammen neu gedacht und dann aus einem Guss im Landesrichtergesetzes neu geregelt werden mĂŒssen."
Der Richterwahlausschuss soll kĂŒnftig laut Gesetzentwurf prĂŒfen, ob Bewerber die persönlichen Voraussetzungen fĂŒr dieses Amt besitzen und ob die sachlichen Voraussetzungen erfĂŒllt sind.